Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 62

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Frauen sind das 51 Minuten an unbezahlter Familien- und Hausarbeit, bei den Männer hingegen sind es lediglich 11 Minuten.

Wir wissen also, dass Frauen mehr arbeiten als Männer. Wir wissen, dass sie in vielen Bereichen auf der Überholspur sind. Wir wissen aber auch, dass sie noch eine Unter­stützung brauchen, eine politische Unterstützung brauchen, damit sie im Sinne der Gleichbehandlung auch wirklich gleichgestellt sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP so­wie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


12.17.28

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren, die uns im Plenum zuschauen! Das ist der erste Gleichbehandlungsbericht, den wir hier im Parlament behandeln, wo es nicht nur um die Gleichbehandlung zwischen Frauen und Männern geht, sondern wo es auch um Antidiskriminierung geht und um Gleichbehandlung, egal, welche ethni­sche Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, welches Alter oder welche sexuelle Orientierung jemand hat.

Im Jahre 2004 hat es eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes gegeben. Diese musste unter anderem deshalb gemacht werden, weil die EU mit zwei Antidiskriminie­rungsrichtlinien vorgeschrieben hat, dass Diskriminierung in der Arbeitswelt aus den genannten Gründen nicht akzeptabel ist und auch geahndet und verfolgt werden muss und dass Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit auch in anderen Bereichen – sprich bei Dienstleistungen und beim Zugang zu Gütern – inakzeptabel sind und geahndet werden müssen.

Eines der Probleme, die wir haben, ist, dass wir eine minimale bis minimalste Umset­zung dieser zwei EU-Richtlinien haben. Meine Kollegin Judith Schwentner hat schon das große Problem angesprochen, dass bei bestimmten Diskriminierungstatbeständen der Schutz vor Diskriminierung weiter geht, wie zum Beispiel bei ethnischer Zugehörig­keit, und bei anderen Diskriminierungstatbeständen, beispielsweise Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, nicht so viel Schutz gegeben ist wie bei der erst­genannten Gruppe.

Das ist auf jeden Fall nicht akzeptabel. Wenn wir als Gesellschaft sagen, dass Diskri­minierung kein Kavaliersdelikt ist und dass Diskriminierung nicht geduldet werden darf, Diskriminierung aus welchem Grund auch immer, dann ist es auch nicht verständlich und nicht einzusehen, warum bestimmte Opfergruppen oder bestimmte von Diskrimi­nierung betroffene Gruppen besser oder anders gestellt werden sollen als andere Op­fergruppen. (Beifall bei den Grünen.)

Deshalb haben die Grünen auch sowohl im Jahr 2004 gesagt, dass das repariert wer­den muss, dass der Diskriminierungsschutz für alle Gruppen gleich gelten muss, und das sagen wir auch bis heute, und wir sehen diesen Änderungsbedarf auch bis heute.

Ein zweites großes Problem, das wir bei der Bekämpfung von Diskriminierungen in un­serem Land haben, ist die krasse personelle Unterbesetzung der Gleichbehandlungs­anwaltschaft. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat im Jahr 2004 neue Aufgaben be­kommen, ganz viele, nämlich Diskriminierung zu bekämpfen aus Gründen der ethni­schen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung. Allerdings wurde das Personal und wurden die Ressourcen der Gleichbe­handlungsanwaltschaft kaum aufgestockt. Das heißt, fast die gleiche Gleichbe­handlungsanwaltschaft muss jetzt wesentlich mehr Aufgaben bewältigen. Und das wird zum großen Problem: dass Opfer und Betroffene von Diskriminierung, Menschen, die


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