Wir haben bei dieser Novellierung alle Player, alle Interessierten, aber auch alle betroffenen Gruppen in diesen Prozess integriert, wodurch es erst möglich war, hier eine wirklich, wie ich glaube, sehr zukunftsfeste Novellierung des TKGs vorzunehmen.
Wir haben einen gleichberechtigten Zugang zur Infrastruktur geschaffen. Das ist, wie ich meine, gleichfalls ganz wichtig für alle, die am Markt tätig sind, insbesondere weil es doch Stärkere und Schwächere gibt. In dieser Novellierung sind sozusagen auch Potenziale für die Schwächeren mit berücksichtigt.
Wir haben die Nutzung der bestehenden Netze für alle ermöglicht. Das ist, denke ich, ein wirklich großer Fortschritt. Das führt einerseits zu einer Effizienzsteigerung der Bestandsnetze, das führt aber auch zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten beim Ausbau, und es wird letztendlich die Ausbaukosten des Glasfasernetzes in Österreich insgesamt reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Investoren erhöhen. Das heißt also, wir können in nächster Zeit damit rechnen, dass – nachdem diese sozusagen geschlossenen Märkte jetzt geöffnet werden – wir auch über einen Katasterplan für die Glasfaserwirtschaft in Österreich sprechen können. Ich ersuche die Frau Bundesministerin, ihre Bemühungen in diese Richtung fortzuführen.
Ich kann nur Folgendes berichten: Die ersten Reaktionen aus der Branche waren durch die Bank eigentlich sehr positiv, und daher, glaube ich, ist uns ein gutes Werk gelungen.
Warum brauchen wir Glasfaser? – Die Kollegin ist schon darauf eingegangen: Wir brauchen eine neue Standortqualität in Österreich. Österreich hatte diesbezüglich in den letzten sechs, sieben Jahren eigentlich einen Stillstand zu verzeichnen, auch aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die bisher geherrscht haben.
Wir brauchen die Glasfaser auch für den ländlichen Raum, das ist klar. Es wird nicht überall reichen, aber es ist ganz notwendig, auch regionale Zentren zu erschließen.
Und wir brauchen es einfach auch deshalb, weil die technologischen Entwicklungen bei den Endgeräten und die Möglichkeiten der Endgeräte eine Leistungssteigerung der Netze erfordern. So gibt es Experten, die heute sagen, wir werden in fünf, sechs Jahren in einem Haushalt zirka 80 bis 100 Megabit Upload-Kapazität benötigen, weil das digitale Fernsehen über die Glasfaser möglich sein wird, weil man einen leistungsfähigen PC-Anschluss braucht und vielleicht auch über diesen spielt und telefoniert.
Die TKG-Novelle ist wirklich ein Start für eine dynamische Entwicklung in diesem Segment, aber wir brauchen natürlich weitere Aktivitäten. Ich möchte darüber hinaus darauf verweisen, dass die Digitale Dividende natürlich eine kosteneffiziente Möglichkeit wäre, in entlegenen Regionen eine leistungsfähige Infrastruktur herzustellen.
Wir brauchen für die Entwicklung des Contents, des Marktes, der Nutzung dieser Infrastruktur dringend eine Anpassung des Urheberrechts an diese neuen Entwicklungen, und wir brauchen eine forcierte Aktivität im Bereich der E-Dienste, der öffentlichen Verwaltungen, des Gesundheitswesens. Da ist es natürlich notwendig, dass Einzelinteressen von großen Gruppen da und dort zurückgedrängt werden, damit hier wirklich ausgeholt werden kann, weil die Produkte zum Teil doch schon vorhanden wären.
Ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Legisten des BMVIT und beim Kabinett und insbesondere bei der Frau Bundesministerin, die dieses Projekt sehr kraftvoll unterstützt hat, sehr herzlich bedanken. Danke auch allen Playern, die sich in der Diskussionsphase eingebracht haben. Und ich möchte auch Kollegin Hakl einen ganz besonderen Dank aussprechen, die mit ihrer juristischen Kompetenz wirklich sehr wertvolle Mitarbeit geleistet hat.
Letztendlich freut es mich, wenn heute hier alle Fraktionen dieser Novelle zustimmen. Das ist auch ein Zeichen für ihre Qualität. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.18
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