Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 76

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dass diese Glasfaserinvestitionen jetzt in ganz kurzer Zeit bis an die Grenzen, bis in den hintersten Winkel Österreichs voranschreiten werden. – Da brauchen wir andere Lösungen.

Da wäre es zum Beispiel volkswirtschaftlich wichtig und sinnvoll, die sogenannte Digi­tale Dividende dem Mobilfunk zuzuteilen. Die Digitale Dividende ist jener Frequenzbe­reich, der durch das Umstellen des Fernsehens von analog auf digital frei geworden ist. Digitales Fernsehen braucht jetzt viel weniger Bandbreite, und dieses Volksvermögen an bestehenden Frequenzen könnte man ausschreiben und dem Mobilfunk geben.

Das hätte den Vorteil, dass man auch das Mobilfunknetz wesentlich effizienter – mit weniger Masten, mit einer größeren Reichweite, mit größerer Durchdringungswirkung – ausbauen könnte, sodass auch im mobilen Bereich überall in Österreich wirklich nen­nenswerte Bandbreiten innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung stehen würden.

Ich weiß, dass das nicht einfach ist. In diesem Frequenzbereich senden zum Beispiel die Funkmikrofone der Bregenzer Festspiele. Da muss man Lösungen finden, mit de­nen eine Umstellung finanziert werden könnte, aber ich kann mir vorstellen, dass das aus den Versteigerungserlösen dieser Frequenzen ohne gröbere Probleme möglich wäre.

Man muss sich auch noch andere Rahmenbedingungen überlegen, aber ich glaube, wir sollten damit nicht bis 2015 warten, sondern ich bitte Sie, Frau Bundesministerin, möglichst bald einen Runden Tisch mit allen Betroffenen einzuberufen, um möglichst rasch zu Lösungen zu kommen. Andere, wie beispielsweise die Bundesrepublik Deutschland, wie Frankreich, wie Großbritannien, haben diese Entscheidung bereits getroffen und werden diese Frequenzen aus genau den von mir genannten Gründen – aufgrund des großen volkswirtschaftlichen Nutzens, der entsteht, denn Information fließt heute nicht mehr nur noch und auch nicht mehr überwiegend über Fernsehen und Radio, sondern ganz wesentlich über das Internet – dem Mobilfunk widmen.

Diese Novelle beinhaltet aber neben der Mitbenutzung von Leitungen und der Einfüh­rung von Leitungsrechten auch noch andere wichtige Maßnahmen im Bereich des Wettbewerbs: Es ist gesetzlich festgeschrieben worden, wie Märkte neu definiert wer­den können, weil es klar ist, dass sich bei der Telefonie der Wettbewerb nicht mehr nur im Festnetzbereich abspielt. Wenn ich bei 10 Prozent Festnetzkunden irgendwann im­mer noch der Marktführer bin, weil alle anderen längst mobil telefonieren, dann heißt das, dass Märkte längst neu zu definieren sind. Das wurde in der Vergangenheit be­reits gemacht, die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen schaffen wir mehr oder weniger im Nachhinein. Auch das, so glaube ich, war wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Herbst steht uns eine neue Novelle ins Haus, mit der neue Rahmenbedingungen für den Wettbewerb geschaffen werden – die Frau Bundesministerin wird diesbezüglich eine Regierungsvorlage vorstellen. Wir haben in diesem gemeinsamen Initiativantrag mehr oder weniger Punkte vorgezogen, die jetzt, da die Krise auf dem Höhepunkt ist, schnelle Investitionen ermöglichen. Wir werden uns also in diese Themen im Herbst weiter vertiefen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

 


13.13.13

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Kollegin Karin Hakl hat schon sehr prägnant und um­fangreich über die Veränderungen dieser TKG-Novelle berichtet, ich erlaube mir daher, ein bisschen rund um dieses Thema herum zu sprechen.

 


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