Wenn Sie dafür sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag findet keine Mehrheit, er ist abgelehnt.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Gleichbehandlungs-Bilanz für Unternehmen.
Wenn Sie dafür sind, bitte ich, dem zuzustimmen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 652/A der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) geändert wird (212 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Mag. Hakl das Wort. – Bitte.
13.06
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich freue mich wirklich, dass wir heute eine Novelle zum TKG vorlegen können, von der das „FORMAT“ geschrieben hat: Ein kleines Gesetz, ein großer Wurf.
In diesem Gesetz sehen wir vor, dass in Zukunft sämtliche Telekommunikationsleitungen von allen Telekommunikationsdiensteanbietern mitbenutzt werden können, dass Leitungsrechte gewährt werden, die es möglich machen, dass ein Telekom-Unternehmen in jedem privaten Haus, über öffentlichem Grund, überall in Österreich seine Leitungen verlegen kann.
Was heißt das? – Man darf endlich hinein in leer stehende Schächte, in Leerrohre, man darf Glasfasern, die bereits verlegt sind, zum Beispiel von einem Energieunternehmen, und die nicht ausgelastet sind, auch für Telekommunikationsdienstleistungen nutzen. Jene Elektrizitätsunternehmen oder kleinen Telekom-Anbieter, die bis jetzt keine große Flächendeckung erreicht haben, können auf die Netze derer gehen, die eine große Flächendeckung haben, und ihre Produkte anbieten.
Wir kommen auf diese Art und Weise schnell zu einem großen und flächendeckenden, leistungsfähigen Netz, und das war überfällig. Wir sind nämlich ganz besonders im Ausbau von Glasfaser sehr weit hinten. Breitband ist schon lange nicht mehr Breitband! Angenommen es hat jemand einen 2-Megabit-Anschluss, das eine Kind spielt, jemand möchte vielleicht über den Computer fernsehen oder YouTube aufrufen, und der Vater möchte noch E-Mails versenden – das kann man nicht mehr mit 2 Megabit, da braucht man leistungsfähigere, größere Bandbreiten. Und dieses Gesetz macht es möglich, dass die notwendigen Investitionen effizient und schnell möglich sind.
Wir haben auch die Verfahrenszeiten um die Hälfte gekürzt. Das heißt, die Entscheidung, etwas auszubauen, zieht unmittelbar auch die Möglichkeit, die Investition tatsächlich zu tätigen, nach sich, und ich glaube wirklich, das ist ein großer Wurf, den wir sehr dringend brauchen.
Wir dürfen damit nicht Schluss machen, wir haben im ländlichen Bereich immer noch Regionen, die noch überhaupt nicht mit Breitband versorgt sind – nicht mehr allzu viele, aber immerhin –, und wir brauchen uns nicht der Illusion hinzugeben, zu glauben,
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