Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 82

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13.27.48

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Meine Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Telekommunika­tion benützt fast jede/fast jeder täglich. Wir haben seit drei Jahren, Frau Ministerin, so etwas wie einen Masterplan zur Verbesserung der Telekommunikations-Situation in Österreich, und wir haben ungefähr zweieinhalb Jahre lang eine Koalitionsregierung, die als erstes Teilgebiet dieses Masterplans – das steht also schon seit drei Jahren an – jetzt das Telekommunikationsgesetz dahin gehend novelliert, dass es zu einer Öffnung kommt, dass es zu mehr Wettbewerb kommt, dass das Verlegen von Glasfa­serleitungen und das Benützen der bestehenden Infrastruktur erleichtert wird.

Aus diesen technischen und wirtschaftlichen Gründen sind wir durchaus dafür, obwohl es für mich persönlich auch einen Wermutstropfen gibt: Des einen Freud, des anderen Leid – zur Freude der Betreiber geht es jetzt schneller, aber die Menschen, die Grund und Boden zur Verfügung stellen, in deren Grund Leitungen eingegraben werden, ha­ben in Zukunft verkürzte Fristen.

Ich habe mich extra noch einmal erkundigt, ob das nicht ein zu starker Eingriff in das Eigentumsrecht ist, und habe bei den Fristverkürzungen schon meine Bedenken. Wir müssen das sorgfältig beobachten, denn es geht um Grundrechte; das Eigentumsrecht ist – ich sage das gerade in Richtung ÖVP, in Richtung der Bürgermeister – ein Grundrecht. (Abg. Großruck: Richtig!)

Ein anderes Grundrecht dürfen wir auch nicht übersehen – und in dieser Richtung sind wir im Telekommunikationsbereich wirklich weit im Hintertreffen –, nämlich das Grund­recht auf Gesundheit. Ich habe gar nichts dagegen – und daher stimme ich dem An­trag zu –, dass wir das Leitungssystem verbessern, dass wir die Glasfaserversorgung auch in den ländlichen Regionen verbessern, aber ich habe gesundheitliche Bedenken in die Richtung, die Kollege Gartlehner und Kollegin Hakl angedeutet haben. Wir brau­chen, haben sie formuliert, mehr Frequenzen für mobile Telekommunikationsdienste.

Gestern war in der „Zeit im Bild 2“ ein Bericht über eine Studie aus Belgien zu sehen. Wissenschafter haben in Belgien das Ergebnis ihrer Arbeit präsentiert. Versuche an Ratten haben gezeigt, dass die Tumorrate steigt, wenn die Ratten verstärkt Handy­strahlung ausgesetzt sind. – Das vermute ich schon lange; und ich habe auch schon öfter hier im Nationalrat, seit dem Jahr 1997, argumentiert: Vorsicht beim Handytelefo­nieren, Vorsicht auch hinsichtlich der Strahlungsintensität oder Leistungsstärke bei Handymasten!

Deshalb ist es mir lieber, wir verlegen Glasfaserinfrastruktur, wir verstärken die Versor­gung im Boden – das Festnetz, auf gut Deutsch, hat ja auch viel mehr Leistungen. Herr Kollege Gartlehner, diesbezüglich sind wir ja einer Meinung. Auf der anderen Seite aber Vorsicht bei den mobilen, bei den frequenzbedienten, sozusagen bei den Leis­tungsträgern, wo, schlicht gesprochen, über die Atmosphäre weitergeleitet wird.

Frau Ministerin, Sie müssen jetzt das ausbaden, was die Vorgänger nicht geklärt ha­ben, nämlich die Kompetenzstreiterei. Ich bin es ja schon leid, denn ich werde mit mei­nen Anfragen, wenn es um gesundheitliche Vorsorge im Zusammenhang mit dem Be­reich Telekommunikation geht, von einem zum anderen geschickt, nämlich von Ihnen und Herrn Minister Stöger.

Gestern habe ich mit Herrn Minister Stöger darüber diskutiert, denn der schiebt ja Din­ge, die sich mit Kennzeichnungspflichten an Handys, SAR-Wert, beschäftigen, wieder in den Telekommunikationsbereich hinüber, zu Ihnen, Frau Minister. Und ich weiß, dass Ihr Vorgänger, Herr Minister Faymann damals, jetzt Bundeskanzler, den rein technischen Bereich betreuen und das Gesundheitliche bei Kdolsky, der Gesundheits­ministerin, ansiedeln wollte.

 


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