Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 81

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Widmann, Dr. Strutz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen be­treffend eine Erhöhung der Forschungs- und Entwicklungsquote (F&E) von 3 % sowie der Mittel für den FWF und die FFG

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Forschung, In­novation und Technologie über den Antrag 652/A der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) geändert wird

Um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein, sind die ausreichende Sicherung sowie der Ausbau des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Österreich von elementarer Bedeutung. Die zur Beschlussfassung anstehende Änderung des Telekommunika­tionsgesetzes 2003 ermöglicht österreichischen Unternehmen genau in der Zeit der Krise wichtige Investitionen in innovativen neuen Bereichen (z.B. Voice over IP) durch­zuführen und hier auch zusätzlich Arbeitsplätze zu schaffen.

Dazu ist es auch geboten, genügend F&E-Mittel zur Verfügung stellen. Experten gehen derzeit, als Folge der internationalen Wirtschaftskrise, von einem Fünf-Prozent-Minus der F&E Ausgaben der Wirtschaft aus. Das bedeutet, dass die in der F&E Beilage des Finanzministeriums zum Bundesbudget vorgelegte 3%-ige Entwicklungsquote mit einem Bundesanteil von rund 30 Prozent nicht eingehalten werden kann. Im Vergleich dazu gibt das Land Baden-Württemberg 4,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für For­schung und Entwicklung aus. Maßnahmen wie die oben genannte Gesetzesänderung oder steuerliche Anreize für Wirtschaftstreibende sind hier dringend erforderlich um dieses Ziel zu erreichen.

Im Lichte der am 20.05.2009 präsentierten Systemevaluierung der österreichischen Forschungsförderung und -finanzierung wird dringend empfohlen, gerade in der Krise, die Forschungsausgaben von staatlicher Seite weiter zu erhöhen sowie steigende An­teile in Hochtechnologiebereiche zu investieren. Daher ist es notwendig, dass den für die Grundlagen- und angewandte Forschung wichtigen Einrichtungen FWF und FFG gegenüber dem Jahr 2008 auch tatsächlich mehr Mittel - unter Berücksichtigung klarer strategischer Vorgaben - zur Verfügung gestellt werden. Dies steht wiederum im Kon­text zu der oben genannten Erreichung der 3%-igen F&E-Quote, zu der sich die Bun­desregierung im Regierungsprogramm bekannt hat.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminis­ter für Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellst­möglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch welchen sichergestellt ist, dass die angekündigte 3%-ige F&E Quote auch tatsächlich erreicht wird und zudem sicherge­stellt wird, dass dem FWF und der FFG tatsächlich jeweils 10 % mehr Mittel als 2008 zur Verfügung stehen“.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


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