Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 123

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Europa ein bisschen korrigieren und vielleicht zugeben, dass Personalentscheidungen schon auch – ein bisschen zumindest – politische Entscheidungen sind, Herr Bundes­kanzler – oder vielleicht auch nächste Woche Vizekanzler, vielleicht tauschen Sie ja ein bisschen herum. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Klubob­mann Dr. Cap. Eingestellte Redezeit: 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Es wäre aber auch herrlich gewesen, ein paar Worte über Johannes Voggenhuber zu hören!)

 


15.48.47

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte gleich eingangs zwei Richtigstellungen vornehmen. In der Dringlichen Anfrage der Grünen werde ich zweimal zitiert – ich möchte daher gleich einmal präzisieren, was ich gemeint habe.

Punkt eins: Ich bin für eine Aufwertung des EU-Hauptausschusses. Ich bin dafür, dass dort die Redemöglichkeit der Mitglieder des Europaparlaments ausgeweitet wird; ich bin dafür, dass dort auch über eine entsprechende – auch mediale – Transparenz nachgedacht wird, und denke, dass das der richtige Ort ist. Für jedes andere Modell gibt es im Moment in Europa kein vergleichbares Modell – und daher bin ich dafür, dass man das im Hauptausschuss ansiedelt und dort die Möglichkeiten ausbaut.

Zweiter Punkt: Ich bin dafür, dass der Kandidat oder die Kandidatin, den oder die die Regierung für die EU-Kommission ausgewählt hat, sich vor der Einvernahme im Haupt­ausschuss einer Diskussion im Hauptausschuss stellt und seine Pläne, Themensetzun­gen, Schwerpunktsetzungen präsentiert. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Ich halte das für einen demokratischen Vorgang, glaube, dass das sehr sinnvoll ist. Alles andere hat keine Rechtsgrundlage, denn die Regierung muss den Vorschlag machen. Es gibt keine Rechtsgrundlage für ein Hearing mit mehreren Kandidaten. Das würde bedeuten, der Hauptausschuss sucht aus. Die Wahrheit ist, die Regierung schlägt vor, und wir können Ja oder Nein sagen.

Daher wäre es, glaube ich, sinnvoll, würde es diese Diskussion mit dem Kandidaten oder der Kandidatin im Hauptausschuss geben. Ich bin auch überzeugt davon – allein aufgrund der Namen, die hier kursieren –, dass der Kandidat/die Kandidatin, wer auch immer das werden mag, selbstverständlich gerne von sich aus die Möglichkeit in An­spruch nehmen wird, sich gegenüber dem Hohen Haus zu äußern. – Das ist das eine.

Das andere: Ich habe mir heute die Diskussion im Hauptausschuss und jetzt die Dis­kussion hier sehr genau angehört und muss sagen, teilweise wiederholt sich das alles, es wird aber deswegen nicht besser. Frau Abgeordnete Lunacek, Sie ordnen dem Kommissionspräsidenten Rechte zu, die maximal der französische Staatspräsident hat; dieser sitzt der Regierung vor, ist ein Regierungschef und bestimmt das. Ich würde sa­gen, man soll sich ganz einfach auf die Rechtsgrundlage der Kommission besinnen. Wir brauchen sie weder hochzuheben noch herunterzusetzen, sondern schlicht und einfach nur auf sie einzugehen.

Da steht eindeutig, dass die Kommission im Wesentlichen Initiativ-, Kontroll- und Exe­kutivrechte hat.

„Der Schwerpunkt der Kommissionstätigkeit liegt in der Planung und Ausarbeitung von Vorschlägen für Rechtsakte des Rates“ – die von Rat und EP zu beschließen sind –, „im Erlaß von Durchführungsmaßnahmen sowie in der Ausführung des Haushaltspla­nes.“

Oder unter 4.4.2.1., Kapitel institutionelles System, Grundlagen: „Da der Rat nur weni­ge Beschlüsse autonom treffen kann, in aller Regel dagegen zum Erlaß eines Rechts-


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