Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/1, Band 3 – WIEDERVORLAGE (III-18/178 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner dazu ist Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.
19.51
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! (Zwischenruf des Abg. Amon.) – Ich bin niemals unfreundlich, lieber Kollege Amon, aber ehrlich.
Wir diskutieren heute einen Bericht, der im Ausschuss nicht einmal ordnungsgemäß abgearbeitet wurde. Ich stelle daher gleich am Anfang fest, dass ich den Antrag auf Rückverweisung an den Ausschuss stellen werde, weil ein wichtiges Kapitel, dessen Verhandlung vereinbart war, nicht behandelt wurde, und zwar die Immobiliengebarung der ÖBB.
Vielleicht hat es ja auch einen Grund, dass die Großparteien nicht wollten, dass dieses Kapitel behandelt wird. Wenn man sich ein bisschen in dieses Kapitel vertieft, wird das auch offensichtlich.
Man braucht von diesen vielen Seiten nur den Teil über die Bestellung der Geschäftsführung herzunehmen: Da kommen einige Dubiositäten an den Tag. Die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH hat Ende Juli 2004 eine Ausschreibung für die Geschäftsführung gemacht. Es konnten weder ein Auftrag für die durchführende Firma noch eine Dokumentation über das Warum und Wie und über die Kriterien, nach denen gewählt werden sollte, vorgelegt werden.
Nach einem Monat hatten sich 49 Bewerber gemeldet, acht davon wurden von der Beratungsfirma dem Gremium für ein Hearing vorgeschlagen. Aus diesem Hearing ging wiederum eine Person hervor. Die Durchführung durch die Beratungsfirma kostete 46 000 €; ein satter Betrag, möchte ich meinen.
Undurchsichtigerweise hat dann dieser einzige übrig gebliebene Bewerber seine Kandidatur, seine Bewerbung mündlich zurückgezogen. Der Grund dafür ist nirgends ersichtlich, nicht nachvollziehbar. Was waren die Gründe dafür?
Das Bestellungsgremium hat sich dann gedacht, dass es nicht mehr auszuschreiben braucht, und hat sich dabei auf ein Gutachten berufen. Und siehe da: Bereits wenige Tage später war die Topkraft für diesen Posten gefunden!
Führen Sie sich noch einmal die Zeitabfolge zu Gemüte: Ende Juli die Ausschreibung, Ende August Ende der Bewerbungsfrist, dann musste die Firma vorselektieren, es gab ein Hearing, und dann kam es noch zur Rückziehung der Bewerbung. Dafür reichten eineinhalb Monate. Und plötzlich, Mitte Oktober, tauchte eine topqualifizierte Kandidatin auf, die wundervolle Gehaltsvorstellungen hatte: 230 000 € Jahresbruttobezug, zusätzlicher Bonus bis 50 Prozent, Pensionskassendotierung, Dienstwagen selbstverständlich auch in privater Verwendung möglich.
Das ist Protektionismus in Reinkultur, meine Damen und Herren! Und wenn man sich den Namen dieser Geschäftsführerin auf der Zunge zergehen lässt – es war eine gewisse Mag. Michaela Steinacker –, dann leuchtet es in den schwarzen Reihen tiefrot auf, denn da hat die ÖVP wieder einmal zugeschlagen und ein Besetzungsverfahren für sich entschieden.
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