te man möglichst konkret fassen beziehungsweise darauf achten, sich allenfalls zivilrechtlich abzusichern. Da möchte ich ein ausdrückliches Lob der Frau Bundesministerin aussprechen, dass mit dem Memorandum of Understanding, das am 18. Mai 2009 abgeschlossen wurde, ein wesentlicher Schritt, ein Beitrag hiezu gesetzt wurde, es wird jedoch noch eine Fülle weiterer Maßnahmen erforderlich sein, um das Projekt Brenner-Basistunnel erfolgreich auf Schiene zu bringen.
Dass die Finanzierung noch sicherzustellen ist, zeigen beispielsweise die Ausführungen in diesem Memorandum of Understanding, in dem ausgeführt wird, dass die Europäische Union betont, auch in den folgenden Finanzperioden die nötigen finanziellen Mittel für Transeuropäische Netze zur Verfügung zu stellen, um den Brenner-Basistunnel einschließlich der Zulaufstrecken in höchstmöglichem Ausmaß unterstützen zu können. – Zitatende.
In welcher Höhe diese Finanzierung tatsächlich erfolgen wird, das ist noch offen.
Für Deutschland, was die Zu- und Nachlaufstrecken betrifft – in dem Fall die Zulaufstrecken –, heißt es, dass der Ausbau des deutschen Brenner-Zulaufs entsprechend dem im Ergebnis der Untersuchungen ermittelten Ausbaubedarf im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umzusetzen ist.
Es sind hier also noch Maßnahmen erforderlich, damit der Anteil, den Österreich zu tragen hat, minimiert wird und die Belastungen für das Budget eben nicht voll schlagend werden. Es ist wichtig, und das zeigt das Projekt des Brenner-Basistunnels, dass Transparenz besteht, insbesondere im Hinblick auf die Mittelbereitstellung und die Mittelverwendung, und dass diese Transparenz nicht beeinträchtigt wird. Das wird auch wichtig sein beim Bundesbahnstrukturgesetz, das ja zu novellieren sein wird.
Wichtig ist es in diesem Bereich auch, darauf hinzuweisen, dass mangelnde Transparenz nicht effizient ist und die Wirksamkeit von Maßnahmen nicht erhöht. Das zeigt gerade auch das Prüfungsergebnis betreffend die Immobilien GmbH, wo eine Fülle von Intransparenzen und nicht ordnungsgemäßem Handeln stattgefunden hat, was dazu geführt hat, dass der gesetzliche Faktor, nämlich eine Erlösmaximierung zu erreichen, eben nicht erreicht worden ist. (Beifall beim BZÖ.)
Es wäre hier insbesondere notwendig, dass die Empfehlungen, die der Rechnungshof getätigt hat – es handelt sich ja um öffentliche Mittel –, zur Gänze umgesetzt werden.
Der letzte Punkt, der noch angesprochen wurde, und zwar von Herrn Abgeordnetem Königshofer, betraf die ASFINAG und wie es mit der Refinanzierung ausschaut: Hier darf ich, damit ich nicht zu lang bin in meinen Ausführungen, auf den Bericht zur ASFINAG hinweisen. Es wurde hier ein Basis-Szenario dargestellt, ein alternatives beziehungsweise ein adaptiertes Basis-Szenario. Man sollte also in diesem Bereich nachlesen. Es ist auch ausgewiesen, dass die Verschuldung voraussichtlich auf 20 Milliarden ansteigen wird, dass es aber Szenarien gibt, die eine Refinanzierung möglich machen. Aber ich würde ersuchen, das entsprechend nachzulesen.
Es wurde mir von Herrn Abgeordnetem Gradauer eine Frage zur Verwaltungsreform gestellt. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Bundesregierung eben diese Arbeitsgruppe eingerichtet hat und dass der Rechnungshof sehr gerne bereit ist – und das hat ja auch die Zustimmung des Parlaments –, entsprechend tätig zu werden und seinen Sachverstand einzubringen.
Ich darf nur erwähnen, dass in den letzten Jahren, seit der Rechnungshof ein Positionspapier zur Verwaltungsreform I vorgelegt hat, 60 Prozent der Empfehlungen umgesetzt wurden. Wenn Empfehlungen nicht umgesetzt wurden, hat es meistens daran gekrankt, dass Gebietskörperschaften zusammenwirken mussten, und Empfehlungen wurden auch nicht umgesetzt, wenn Systemumstellungen oder Kompetenzänderungen erforderlich waren.
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