Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 2

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Beginn der Sitzung: 21.53 Uhr

Vorsitzender: Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Sitzung ist eröffnet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Molterer, Pack, Praßl, Wöginger und Dr. Haimbuchner.

21.53.03Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 1712/AB bis 1720/AB.

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 674/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Ridi Maria Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti­gungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsiche­rungsgesetz geändert werden,

Antrag 679/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicege­setz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Nachtschwerarbeitsgesetz geän­dert werden (Arbeitsmarktpaket 2009),

Antrag 685/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Verlängerung der „Aktion 500“ und Beibehaltung der Integrationsbeihilfe in vol­ler Höhe,

Antrag 688/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung eines Generationengeldes in Österreich;

Finanzausschuss:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unterneh­men (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ULSG) erlassen wird und das Inter­bankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaushaltsge­setz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundes­gesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfi­nanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden (229 d.B.),

 


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