Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 87

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kommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 10/2003,

Aufnahme der Verhandlungen mit der Französischen Republik zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 26. März 1993 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 613/1994,

Aufnahme der Verhandlungen mit dem Königreich Belgien zum Abschluss eines Proto­kolls zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Ge­werbesteuern und der Grundsteuern, BGBl. Nr. 415/1973,

Aufnahme der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 30. April 1969 un­terzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinde­rung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 390/1970,

Aufnahme der Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. August 2000 unterzeichneten Abkom­mens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen.

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 und 5, 6 und 7, 9 und 10, 14 und 15, 16 bis 18 sowie 19 und 20 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Einwendungen? – Werden nicht erhoben. Wir können daher so vorgehen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Fritz Neugebauer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestal­tung und Dauer der Debatten erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen.

Es ergeben sich folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 122 Minuten, FPÖ 108 Minu­ten, BZÖ und Grüne je 95 Minuten.

Die Frau Präsidentin hat bereits mitgeteilt, dass die Debatte bis 13 Uhr vom ORF live übertragen wird.

Wir haben hiezu folgende Redeordnung vereinbart: Ursprünglich waren 11 Minuten vorgesehen, wir sind im Zeitverzug. Nach Rücksprache mit den Klubverantwortlichen beträgt die Redezeit pro Fraktion 9 Minuten. Ein Regierungsmitglied mit 10 Minuten, eine zweite Rednerrunde, ein weiteres Regierungsmitglied mit 8 Minuten, wobei ich die Herren auf der Regierungsbank bitte, sich sehr kurz zu fassen.

Der vorsitzführende Präsident wird dann vor Beginn der letzten Runde nach Rückspra­che mit den Klubvorsitzenden die Redezeit zu gleichen Teilen verteilen.

 


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