Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 112

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Zu diesem Zwecke darf ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Berichtes des Finanz­ausschusses wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird in § 2 Absatz 1 Ziffer 4 ersatzlos gestrichen. Die bisherigen Ziffern 5 und 6 erhalten die Bezeichnungen Ziffern 4 und 5.“

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Ich glaube, dass das dann eine gewisse Ausgewogenheit und Fairness hätte und dass wir auch im Kampf gegen die Finanzschwäche, die das Land derzeit aufgrund der in­ternationalen Krise hat, auch erfolgreich ankämpfen können. Genauso wollen wir das auch mit weiteren Maßnahmen erreichen, Herr Staatssekretär. Wenn die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, dann müssen wir weitere Maßnahmen, weitere Wirt­schaftsbelebungsschritte unternehmen.

Deswegen bringe ich auch folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Bu­cher, Ing. Westenthaler, Ing. Lugar, Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Wirtschaftsbelebungspaket ein, mit dem wir – ich erläutere das jetzt in den Grundzügen – umfassende Möglichkeit haben, mit einzelnen, wirklich guten Punkten, die Wirtschaft, aber auch die Privaten zu unterstützen, indem wir die Steuerbelastung senken, wie zum Beispiel eine Investitionsprämie von 10 Prozent der Investitions­summe für die nächsten eineinhalb Jahre.

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Wenn der Herr Kollege Stummvoll auch die Güte hätte, zuzuhören: Erinnern Sie sich etwa an unser gemeinsames Konjunkturbelebungspaket 2002, wo wir für die Jah­re 2003 und 2004 limitiert eine solche Investitionszuwachsprämie beschlossen haben?

Das war doch etwas unheimlich erfolgreiches, das wurde von Wifo und IHS als zielge­richtete und richtige Maßnahme gelobt. Stimmen Sie uns daher zu! Machen wir diese Investitionsprämie von 10 Prozent Investitionssumme für die nächsten eineinhalb Jah­re! Das wäre ein Input, ein Signal auch für die kleineren und mittleren Unternehmen. (Beifall beim BZÖ.)

Oder: Wenn wir schon diese Kreditklemme haben, warum befugen wir nicht die Oester­reichische Nationalbank, günstige Kredite direkt an die KMUs zu vergeben? Auch das ist ein richtiger Ansatz, den wir in unserem Paket haben.

Die dritte Möglichkeit wäre, dass wir für die Dauer der noch anstehenden Krise ange­passte Stundungsmöglichkeiten für Einkommenssteuerabgaben in Not geratener Un­ternehmen einfach vergeben. Eine Stundung in dieser Richtung wäre wohl eine richtige Maßnahme. Und ganz wichtig wäre, endlich – das ist etwas, das sehr leicht zu machen und eine sinnvolle Maßnahme wäre – die staatliche Kreditgebühr im Sinne des Gebüh­rengesetzes abzuschaffen. Das alles sind Maßnahmen, die den kleineren und mittleren Unternehmen helfen und sie wirklich unterstützen würde (Beifall beim BZÖ) – bis hin zu Steuergutschriften bei Ablegung von Facharbeiter- oder Meisterprüfungen.

 


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