Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 113

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Es gibt noch eine Maßnahme, die wir immer wieder fordern: dass wir auch diese Ein­personenfirmen, 100 000 Einpersonenfirmen in Österreich, steuerlich dann unterstüt­zen (Abg. Dr. Lichtenecker: 200 000!) – 200 000, gekauft! –, wenn sie zumindest einen oder mehrere Mitarbeiter anstellen. Herr Kollege Matznetter, wissen Sie, was das für ein Impuls für den Arbeitsplatz, für den Arbeitsmarkt wäre, wenn wir steuerliche Erleichterungen für die Einpersonenunternehmen bringen würden?! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Das wäre eine richtige Maßnahme, die wir in unserem Paket auch vorschlagen. (Beifall der Abgeordneten Bucher und Ursula Haubner. ) Bis hin zu einheitlichen Unterneh­menssteuern und unserem Flat-Tax-Modell mit einheitlichen Steuern zur Entlastung der Menschen, bis hin auch zur Erhöhung von Alleinverdienerabsetzbetrag und Kinder­absetzbetrag.

Ich denke, das sind wirklich gute Maßnahmen. Schauen Sie sich das Paket einmal in Ruhe an! Überlegen Sie sich, ob Sie es nicht doch unterstützen können! Denn das sind Maßnahmen, die einerseits die hohe Steuerbelastung senken und andererseits eine gute Maßnahme gegen die Finanzschwäche der kleineren und mittleren Unternehmen sind. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

13.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt.

Der Entschließungsantrag, der soeben eingebracht wurde, wurde in den Grundzügen erläutert und gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnung im Saal verteilt. Beide Anträge ste­hen im Zusammenhang mit der Materie und daher auch mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler Kolleginnen und Kollegen,

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (229 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidi­tät von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bun­deshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 so­wie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden und Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Unternehmensfinanzierungsrettungspakets (284 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Berichtes des Finanzaus­schusses wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird in § 2 Absatz 1 Ziffer 4 ersatzlos gestrichen. Die bisherigen Ziffern 5 und 6 erhalten die Bezeichnungen Ziffern 4 und 5.

Begründung

Zu Recht wird in der Gesetzesbegründung dargestellt, dass die anhaltende ange­spannte Lage auf dem Finanzmarkt sowie die sich sukzessive verschlechternde Wirt-


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