Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 129

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ist das, was er von sich gibt. (Abg. Ing. Westenthaler: Der nächste Baustein für die Zweidrittelmehrheit! – Abg. Ursula Haubner: Diese Überheblichkeit!)

Ich bin dafür, dass wir hier eine sehr offene und ehrliche Diskussion führen, nämlich auch über die Frage Bankgeheimnis insgesamt. Und wenn Minister Pröll hier in der Diskussion sagt – das muss ich auch kritisieren –, dass wir sicher keinen automati­schen Informationsaustausch machen, sondern nur einen Informationsaustausch auf Anfrage, dann gehört in Wirklichkeit zur Ehrlichkeit dazu, zu sagen: Österreich hat sich bereits verpflichtet (Abg. Mag. Kogler: Richtig!), am automatischen Informationsaus­tausch teilzunehmen! (Abg. Mag. Kogler: Zinsenrichtlinie!)

Das war unter der Regierung Schwarz – Blau/Orange. Der Klubobmann und andere Vertreter aus dieser Zeit, die das heute kritisieren, sitzen da. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Die Freiheitlichen haben einen einzigen Finanzminister in der Geschichte der Zweiten Republik gestellt, das war Karl-Heinz Grasser. Grasser war jener Finanzminister, der im Europäischen Rat zugestimmt hat, dass sich Österreich verpflichtet, am automatischen Informationsaustausch teilzunehmen, ohne irgendein Bankgeheimnis. (Abg. Ing. Westenthaler: Im Rahmen des Bankgeheimnisses!)

Beim automatischen Informationsaustausch gibt es überhaupt kein Bankgeheimnis mehr, da gibt es für einen Betroffenen überhaupt kein Rechtsmittel mehr. (Abg. Neu­bauer: Wieso muss man es dann verhandeln, wenn es das ohnehin nicht mehr gibt?) Bitte, erkundigen Sie sich beim Kollegen Bucher; der hat zumindest eine gewisse Sachkenntnis! – Das ist die erste Sache.

Offen und ehrlich diskutieren. Das heißt, es muss uns klar sein, nicht Österreich ent­scheidet, wie lange wir noch das Bankgeheimnis haben, sondern es entscheiden Andorra, die Schweiz, Liechtenstein. Sobald die nämlich den Informationsaustausch auf Anfrage machen, wie wir das jetzt machen wollen oder heute auch noch nicht, aber wie wir es früher oder später machen werden müssen, hat sich Österreich bereits ver­pflichtet, am automatischen Informationsaustausch teilzunehmen. – Das ist das Erste, das man klar sagen muss. (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn Sie so weitermachen, be­kommen Sie es nicht mehr!)

Jene, die sich hier als Hüter des Bankgeheimnisse aufspielen, kommen von genau je­ner Partei, wo der Finanzminister bereits zugestimmt hat, dass das überhaupt nicht mehr gilt, nicht einmal mehr der Standard, den wir jetzt haben. Der Standard, den wir jetzt einführen wollen, ist derselbe, der für einen Österreicher gilt oder für einen Steuer­pflichtigen in Österreich, um das korrekt zu sagen.

Wenn ein Finanzamt, die Finanzbehörde der Meinung ist oder den Verdacht hat, es würden Steuern hinterzogen, wird ein Verfahren eingeleitet, und es wird das Bankge­heimnis auch für jemanden, der in Österreich ist, einfach aufgehoben, mit Berufungs­möglichkeit für den Einzelnen. Genau der gleiche Standard gilt jetzt für einen, der in Deutschland steuerpflichtig ist.

Jedes Jahr wird auch das Bankgeheimnis für Menschen, die in Österreich steuerpflich­tig sind, aufgehoben. Genauso soll das in Zukunft auch sein, wenn jemand nicht in Ös­terreich steuerpflichtig ist, weil es nämlich darum geht, dass das Bankgeheimnis auch heute kein Schutz bei Steuerhinterziehung in Österreich ist. Das kann einfach auf An­trag der Finanzbehörden mit einem ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren aufgeho­ben werden. Jetzt erklären Sie mir, wieso jemand, der in Deutschland steuerpflichtig ist, rechtlich besser gestellt sein soll als jemand, der in Österreich steuerpflichtig ist. Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sagen, Österrei­cher sind nicht betroffen! – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

 


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