Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 131

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darauf hingewiesen haben, dass die OECD-Regeln, die ja schon seit drei Jahren in dieser Form existieren, seit drei Jahren liegt Österreich da schon daneben, eine Rolle spielen werden. Das geht in das heurige Jahr hinein, Anfang März ist es ja wirklich los­gegangen. Österreich musste seinen Vorbehalt unter dem Druck – jedenfalls hat es auf einmal der Herr Finanzminister so dargestellt – aufgeben, und plötzlich sollen OECD-Regeln gelten.

Da haben wir – ich darf die APA vom 13. März 2009 zitieren – gesagt: „,Sollten Än­derungen notwendig sein, werden die Grünen für Verhandlungen bereit stehen‘“. – 13. März 2009!

Wir haben uns auch mit dem Ministerium in Verbindung gesetzt, da hat Kollege Stummvoll schon recht. Nur muss es schon den Abgeordneten vorbehalten bleiben, die hier nach ihrem Gewissen und auch nach einer Haltung abzustimmen haben, wie sie die Vorlagen, die kommen, bewerten. Es ist ja mitnichten so, dass wir hier nicht Frage­zeichen und Einwände formuliert hätten. Ich darf diese jetzt einfach einmal in aller Ruhe vorbringen.

Das vorliegende Amtshilfe-Durchführungsgesetz erfüllt möglicherweise gar nicht die OECD-Regeln, auf die Sie so wert legen. Sie sagen immer, Sie haben das wortwörtlich abgeschrieben. Das stimmt ja schon erstens einmal überhaupt nicht. Ich flechte hier ein, warum man auch sehr misstrauisch sein darf. Da stimme ich wieder den RednerIn­nen der freiheitlichen Fraktion und dem Herrn Westenthaler zu. Da wird getrickst und geschummelt, dass sich die Balken biegen.

Ich zitiere Pröll: „das Bankgeheimnis bleibt ungetastet!“, und vor allem in der Folge, es bleibt für die Österreicher unangetastet. – Das stimmt nicht! Das macht mir aber auch nichts, wenn es eine gescheite Regelung ist, denn da geht es ja um etwas anderes. Es ist nur auffällig, dass in der öffentlichen Darstellung getrickst und geschummelt wird. Das Hauptproblem ist allerdings – und das ist ja mit freiem Aug und Ohr erkennbar und hörbar –, in Berlin wird so geredet und in Wien wird so geredet. Für die Kamera wird diese Haltung eingenommen. (Der Redner stellt eine kameragerechte Haltung dar.) Das ist genau diese Doppelbödigkeit, die das Haus immer wieder erreicht und die die ÖVP zu verantworten hat; das können Sie perfekt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

Wenn Sie auf frischer Tat ertappt werden, dann gehen Sie nicht auf die anderen los, sondern schauen Sie einmal, wie man das ins Reine bringen könnte!

Jetzt kommen andere Einwände als von Vorrednern zum Amtshilfe-Durchführungsge­setz. Wir beginnen bei den Voraussetzungen dafür. Es ist nicht klar, ob hier schon wieder mit gleicher Zunge gesprochen wird. Die berühmte Geschichte, ja, wenn ein Verdacht vorliegt. In Berlin wird gesagt, ja, das ist ohnehin ein bisschen weitergehend, das passt schon. Da trifft man sich auch mit Steinbrück. In Wien wird gesagt, ja, wenn das wirklich, da muss schon fast ein Steuerbetrug, aber jedenfalls – was weiß ich. Das ist nicht das Gleiche.

Wissen Sie, welches Problem wir erzeugen, nämlich im Zusammenhang mit der zwei­ten Geschichte? Jetzt sind schon die Voraussetzungen nicht klar. Wenn Sie den Kom­mentar zu Artikel 26 OECD-Musterabkommen lesen, werden Sie daraufkommen, dass das nicht ganz mit dem übereinstimmt, was hier öffentlich verkündet wird. Wenn man die Erläuterungen des Gesetzes liest, hat man einen ähnlichen Eindruck.

Jetzt kommen wir zur Überprüfung. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Es ist das Gesetz so angelegt, dass im Zuge eines Verfahrens, das relativ lange dauert – das werde ich auch noch extra ausführen –, die österreichische Behörde angehalten ist, zu überprü­fen, ob die ausländische Behörde alles unternommen hat – und zwar wird bei uns wie-


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