Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 136

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Ich verstehe es also, ehrlich gesagt, nicht, warum Herr Abgeordneter Westenthaler – ich weiß, er hat ein Herz für den Sport – hier auftritt, um zum Beispiel für Sportler ein­zutreten, die in Monaco ihren Wohnsitz haben, aber aus irgendeinem Grund, vielleicht weil es der Sponsor will, auch in Österreich ein Konto haben. Da möchte ich hinein­schauen können und überprüfen können, ob er ordnungsgemäß seine Steuern zahlt. Da habe ich nichts dagegen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sportler habe ich gar nicht ge­sagt! Gewerbetreibende!) Es sind vor allem auch Sportler, die im Ausland, zum Bei­spiel in Monaco, ihren Wohnsitz haben. Genau um diese Österreicher geht es dann auch, die eben schauen, dass sie nicht in Österreich steuerpflichtig werden, sondern aus welchen Gründen auch immer ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Das ist eine ganz kleine Minderheit, aber genau um diese Fälle geht es. Herr Kollege Westenthaler, ich bin gerne bereit, Ihnen das im Nachhinein näher zu erläutern.

Dieses Amtshilfe-Durchführungsgesetz ist eben die Lösung, die Steuersubjekte, die in Österreich sind, auszunehmen. Da ändert sich nichts am Bankgeheimnis. Das Bankge­heimnis bleibt in der Form, wie es ist und wie es die Österreicherinnen und Österrei­cher schätzen, davon unberührt. Es gibt aber sehr wohl durch dieses Gesetz die Mög­lichkeit, den internationalen Standards zu entsprechen, die eben von der OECD einge­fordert werden.

Es ist ganz genau festgelegt und mit der OECD ausverhandelt; ich selbst konnte das gemeinsam mit Sektionschef Nolz in Paris mit dem Generalsekretär der OECD Punkt für Punkt durchbesprechen. Wir haben diese Vorlagen im Nachhinein auch von der OECD schriftlich übermittelt bekommen, welche Standards wir zu erfüllen haben, damit wir diesen Erfordernissen entsprechen (Abg. Mag. Kogler: Wieso legen Sie das dem Ausschuss nicht vor?), und daher sage ich Ihnen, das, was Luxemburg heute geschafft hat, ist diesbezüglich unser großes Ziel, denn bisher waren wir da im Gleichklang mit Luxemburg und mit der Schweiz unterwegs. Die Schweizer haben auch noch nicht alle Doppelbesteuerungsabkommen, aber wir wollen nicht allein auf der Strecke bleiben.

Daher möchte ich Ihnen schon sagen, was es bedeutet, wenn wir von der internatio­nalen Staatengemeinschaft isoliert stehen bleiben. Das bedeutet, dass wir auf eine „schwarze Liste“ gesetzt werden können, und zwar schon im Herbst dieses Jahres. (Abg. Ing. Westenthaler: Buh!) Jetzt könnte man sagen, mein Gott, auf irgendeiner Liste ist man immer. (Abg. Dr. Moser: Seit 25 Jahren ...!)

Wir wollen in diesem Fall auf keiner Liste stehen. (Abg. Grosz: ... Schmäh!) Warum wollen wir auf keiner Liste stehen? Stehen wir auf dieser Liste, dann können von den anderen Staaten Defensivmaßnahmen, wie sie genannt werden und wie sie schon festgelegt sind, ergriffen werden, und zwar erstens einmal auf völkerrechtlicher Ebene (Abg. Grosz: Das heißt, die marschieren in Österreich ein!), dass diese Staaten die Doppelbesteuerungsabkommen, die wir abgeschlossen haben und die in unserem Interesse sind, auflösen. Dann haben wir diese Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr. (Abg. Grosz: Bewaffnet mit Kugelschreibern!)

Was aber wirtschaftliche und steuerliche Sanktionen betrifft, so wäre das für einen Staat wie Österreich – wir haben das heute schon besprochen – mit 60 Prozent Export­anteil von einer fatalen Wirkung, insbesondere mit unserem wichtigsten Wirtschafts­partner, nämlich Deutschland. In Deutschland wurde ein Steuerhinterziehungsbekämp­fungsgesetz – ein langes Wort – im Bundestag eingebracht, in dem klar festgelegt ist – wie auch in anderen Staaten, zum Beispiel in Frankreich, schon klar gesagt worden ist –, wie man vorgehen möchte. (Abg. Grosz: Lopatka wird uns verteidigen vor dem Einmarsch der EU-Truppe!)

Erster Punkt: die Erhöhung der Quellensteuer auf Zahlungen an diese Staaten, näm­lich an uns. (Abg. Mag. Kogler: Ja, eben!)

 


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