Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 147

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Wenn man letztendlich doch eine Privatstiftung hat und nicht weiß, ob sie gemeinnützig ist oder nicht, dann sollte man nicht – so wie Herr Kollege Voves aus der Steiermark das getan hat – so laut schreien, dass die Stiftungsbegünstigungen fallen sollen, weil man ansonsten natürlich selbst sehr stark der Kritik ausgesetzt ist und somit ins Ram­penlicht gerät. Ich glaube, Herrn Voves tut das ohnehin schon leid, denn sonst wäre das jetzt nicht alles ans Tageslicht gekommen, sondern wahrscheinlich irgendwo unter der Decke verschwunden.

So, wie Voves jetzt nicht genau weiß, wie er wieder aus dieser Stiftung herauskommt, habe ich bei einer der letzten Nationalratssitzungen schon erwähnt, dass es in Öster­reich natürlich nicht nur Stiftungen gibt, die man anzweifeln muss, sondern auch Stif­tungen, die sehr viele Arbeitsplätze schaffen und über die man nicht unbedingt herzie­hen muss. Gäbe es diese Stiftungen nicht, gäbe es auch diese Arbeitsplätze nicht. Es ist jetzt auch nicht der richtige Zeitpunkt, immer wieder über irgendwelche zusätzlichen Steuern für Unternehmen oder Anteilshalter von Unternehmen zu reden, weil das ebenfalls Arbeitsplätze gefährdet, und das wollen wir nicht.

Zur nun in Verhandlung stehenden Änderung des Einkommensteuergesetzes: Bei die­ser Änderung geht es nicht um die Betreuung behinderter Menschen, Herr Kollege Grosz, sondern da geht es um die Absetzbarkeit von Betreuungskosten für behinderte Kinder, die es ja aufgrund der Steuerreform schon gibt. – Sie haben damals gegen die­ses Familienpaket gestimmt, das eine Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum vollendeten 10. Lebensjahr vorsieht. – Für behinderte Kinder gilt allerdings auch: bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, und daher ist es nur gut, dass diese Regelung jetzt für behinderte Kinder, die ja einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, ausgeweitet wird.

Zu den Passkosten, Herr Kollege Grosz, zu den 4 €, die Sie da bekritteln. Ich kann Ihnen nur sagen, wenn wir die Gebühren für den Kinderpass nicht auf 30 € reduziert hätten, dann müssten die Eltern dafür 70 € Passgebühr bezahlen, und ich glaube, das ist nicht in unserem Sinne.

Sie, Herr Grosz, haben damals auch gesagt, wir haben die Stiftungseintrittssteuer hal­biert. – Das ist ein Blödsinn! Die Stiftungseintrittssteuer haben wir eingeführt und die Schenkungssteuer abgeschafft. Das sind Tatsachen, bitte, verdrehen Sie diese nicht immer! (Beifall bei der ÖVP.)

Grundsätzlich sei gesagt, mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes haben wir nach dem Familienpaket, mit dem wir eben die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungs­kosten, den Kinderfreibetrag, die Kinderzuschläge et cetera neu eingeführt bezie­hungsweise erhöht haben, nur wieder einen Schritt weiter in Richtung Familienpolitik gemacht. Wir zeigen damit auch, wo unsere Kompetenz liegt. Für Polemik, Herr Kol­lege Grosz, haben wir Sie hier im Hohen Haus, daran brauchen wir uns nicht zu beteili­gen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Das sollen Sie eh nicht, weil Sie können es eh nicht!)

14.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Haubner zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.37.55

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die jetzt in Verhandlung stehenden Tagesordnungs­punkte befassen sich – wie schon gehört – mit zwei Materien, nämlich mit den soge­nannten Kinderpässen und mit der erweiterten Absetzbarkeit von Kosten für behinderte Kinder. Ich möchte zunächst ganz klar feststellen, wie auch Kollege Grosz schon ge-


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