eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.)
Mit der Einordnung einer Stiftung als gemeinnützig sind über die normalen Stiftungsprivilegien hinaus zusätzliche steuerliche Vorteile verbunden. (Stiftungseingangssteuer/ Körperschaftssteuer).
In Zusammenhang mit der Causa SPÖ-Stiftung „Zukunft Steiermark Privatstiftung“
- die den steirischen SPÖ-Landeshauptmann sogar zu folgender Schlussfolgerung veranlasste: „Aber die SPÖ darf keine Stiftung haben, schon gar keine gemeinnützige.“ (vgl. dazu Interview in „ÖSTERREICH“ vom 07.07.2009) -
hat sich jedoch gezeigt, dass bei der Einstufung als gemeinnützige Stiftung schwerwiegende Fehler aufgetreten können, die zu beachtlichen Steuerausfällen geführt haben dürften. In Hinblick auf die mit einer solchen Einordnung verbundenen steuerlichen Vorteile besteht insbesondere zum Schutz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dringender Handlungsbedarf, um zukünftig derartige Missstände zu vermeiden. Aber auch zur Sicherung des Rufes des Stiftungsrechtes und damit zusammenhängend zur Sicherung des Rufes des Wirtschaftsstandortes Österreich erscheint es daher dringend notwendig, explizit für das gesamte „Stiftungsrecht“ zu normieren, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den für das gesamte Stiftungsrecht verbindlich geregelt wird, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort; ebenfalls 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.
14.34
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Grosz, wenn Sie sich hier herstellen und die Raab-Stiftung (Zwischenruf des Abg. Grosz) – nein, ich habe ja nicht gesagt, dass ich alles kritisiere –, wenn Sie sich hier herstellen und die Raab-Stiftung mit anderen Stiftungen vergleichen, dann sollten Sie vielleicht einmal recherchieren, was die Raab-Stiftung tut. Zu den anderen Dingen, die Sie angeführt haben, muss ich schon sagen: Ich glaube, dass man gesetzlich nicht verordnen muss, dass Parteien keine Privatstiftungen machen sollten (Abg. Kickl: Nur zu ihrem Schutz!), sondern dass das auch eine Sache des Anstandes ist, ob eine politische Partei eine Privatstiftung hält oder nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
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