Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 146

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eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Ge­bührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.)

Mit der Einordnung einer Stiftung als gemeinnützig sind über die normalen Stiftungspri­vilegien hinaus zusätzliche steuerliche Vorteile verbunden. (Stiftungseingangssteuer/ Körperschaftssteuer).

In Zusammenhang mit der Causa SPÖ-Stiftung „Zukunft Steiermark Privatstiftung“

- die den steirischen SPÖ-Landeshauptmann sogar zu folgender Schlussfolgerung veranlasste: „Aber die SPÖ darf keine Stiftung haben, schon gar keine gemeinnützige.“ (vgl. dazu Interview in „ÖSTERREICH“ vom 07.07.2009) -

hat sich jedoch gezeigt, dass bei der Einstufung als gemeinnützige Stiftung schwer­wiegende Fehler aufgetreten können, die zu beachtlichen Steuerausfällen geführt ha­ben dürften. In Hinblick auf die mit einer solchen Einordnung verbundenen steuerlichen Vorteile besteht insbesondere zum Schutz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dringender Handlungsbedarf, um zukünftig derartige Missstände zu vermeiden. Aber auch zur Sicherung des Rufes des Stiftungsrechtes und damit zusammenhängend zur Sicherung des Rufes des Wirtschaftsstandortes Österreich erscheint es daher dringend notwendig, explizit für das gesamte „Stiftungsrecht“ zu normieren, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, durch den für das gesamte Stiftungsrecht verbindlich geregelt wird, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke dar­stellt.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort; ebenfalls 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


14.34.10

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kolle­gen! Herr Kollege Grosz, wenn Sie sich hier herstellen und die Raab-Stiftung (Zwi­schenruf des Abg. Grosz) – nein, ich habe ja nicht gesagt, dass ich alles kritisiere –, wenn Sie sich hier herstellen und die Raab-Stiftung mit anderen Stiftungen verglei­chen, dann sollten Sie vielleicht einmal recherchieren, was die Raab-Stiftung tut. Zu den anderen Dingen, die Sie angeführt haben, muss ich schon sagen: Ich glaube, dass man gesetzlich nicht verordnen muss, dass Parteien keine Privatstiftungen machen sollten (Abg. Kickl: Nur zu ihrem Schutz!), sondern dass das auch eine Sache des An­standes ist, ob eine politische Partei eine Privatstiftung hält oder nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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