Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 145

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die beiden soeben eingebrachten Entschließungs­anträge sind ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Bucher, Grosz, Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Än­derungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen kön­nen

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Ge­bührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.)

In Hinblick auf die aktuellen Ereignisse bezüglich der SPÖ-Stiftung „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ erscheint zur Akzeptanzsicherung in der Bevölkerung sowie zum Schutz des Rufes des Stiftungsrechts und damit eng verbunden zum Schutz des Wirtschafts­standortes Österreich dringend geboten, den politischen Parteien die Möglichkeit zu nehmen, dass Stiftungsrecht für sich in Anspruch zu nehmen.

Besonders hervorzuheben ist insoweit, dass selbst der steirische SPÖ-Landeshaupt­mann Franz Voves ausführte: „Aber die SPÖ darf keine Stiftung haben, schon gar keine gemeinnützige.“ (vgl. dazu Interview in „ÖSTERREICH“ vom 07.07.2009), wobei Bundeskanzler Werner Faymann dieser Aussage kurze Zeit später widersprach. So führte er aus, dass dies nicht für anständige Stiftungen gelte und verwies auf die ober­österreichische SPÖ-Stiftung, die Sozialwohnungen verwalte. Bedenkt man zudem, dass die ÖVP-Oberösterreich ebenfalls eine Stiftungskonstruktion („Privatstiftung zur Förderung des Gedankens des Wohnungseigentums und dessen Realisierung, ins­besondere in Oberösterreich“ – Stiftungsvorstand: ÖVP-Landesgeschäftsführer und Landtagsabgeordneter Mag. Michael Strugl) nutzt, so wird wegen des wachsenden Ausmaßes der dringende Handlungsbedarf deutlich.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, durch den ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können.“

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Bucher, Grosz, Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine verbindliche Normierung für das gesamte „Stiftungsrecht“, dass die Verfolgung politi­scher Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt

 


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