Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die beiden soeben eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Bucher, Grosz, Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können
eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.)
In Hinblick auf die aktuellen Ereignisse bezüglich der SPÖ-Stiftung „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ erscheint zur Akzeptanzsicherung in der Bevölkerung sowie zum Schutz des Rufes des Stiftungsrechts und damit eng verbunden zum Schutz des Wirtschaftsstandortes Österreich dringend geboten, den politischen Parteien die Möglichkeit zu nehmen, dass Stiftungsrecht für sich in Anspruch zu nehmen.
Besonders hervorzuheben ist insoweit, dass selbst der steirische SPÖ-Landeshauptmann Franz Voves ausführte: „Aber die SPÖ darf keine Stiftung haben, schon gar keine gemeinnützige.“ (vgl. dazu Interview in „ÖSTERREICH“ vom 07.07.2009), wobei Bundeskanzler Werner Faymann dieser Aussage kurze Zeit später widersprach. So führte er aus, dass dies nicht für anständige Stiftungen gelte und verwies auf die oberösterreichische SPÖ-Stiftung, die Sozialwohnungen verwalte. Bedenkt man zudem, dass die ÖVP-Oberösterreich ebenfalls eine Stiftungskonstruktion („Privatstiftung zur Förderung des Gedankens des Wohnungseigentums und dessen Realisierung, insbesondere in Oberösterreich“ – Stiftungsvorstand: ÖVP-Landesgeschäftsführer und Landtagsabgeordneter Mag. Michael Strugl) nutzt, so wird wegen des wachsenden Ausmaßes der dringende Handlungsbedarf deutlich.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können.“
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Bucher, Grosz, Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine verbindliche Normierung für das gesamte „Stiftungsrecht“, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt
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