Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 160

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auch ein klares Ja zur weiterführenden Diskussion über dieses Thema, aber abgese­hen von einem Anlassfall und nicht unter zeitlichem Druck.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist, glaube ich, auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie für die Bürger nicht verständlich, dass die Grünen – das kann man eigentlich nur aus parteipolitischem Kalkül erklären – an einem Tag hier zwei völlig ver­schiedene Standpunkte einnehmen. (Abg. Mag. Kogler: Was?)

Auf der einen Seite sagen Sie heute bei der Diskussion zum UVP-Gesetz, das wo­chenlang diskutiert wurde, das soll abgesetzt werden, das soll zurückverwiesen wer­den an einen Ausschuss, da braucht man viel mehr Zeit. Da geht es um ein einfaches Gesetz, bitte! Und auf der anderen Seite soll etwas, wo es um die Änderung der Ver­fassung geht – ja nicht nur das; es geht auch um einen ganz, ganz wichtigen Punkt, nämlich dass hier führende Funktionäre des Parlaments, die auch für das Funktionie­ren verantwortlich sind (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja schon diskutiert worden im Aus­schuss! Das ist ja ein Unterschied!) –, jetzt mit Fristsetzung, quasi über Nacht, im Aus­schuss diskutiert und beschlossen werden!

Das kann niemand nachvollziehen, und daher wird es dafür auch keine Zustimmung geben von uns. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Sie sind die Nacht-und-Nebel-Experten!)

Wir sind, wie bereits gesagt, für eine überlegte Vorgangsweise und auch für eine inten­sive Diskussion. Man soll hier wirklich auch Zeit geben, nachzudenken, denn immerhin ist diese Verfassung vor vielen Jahrzehnten geschaffen worden, und auch damals hat der Verfassungsgesetzgeber wohl mit gutem Grund diese Abwahlmöglichkeit nicht ge­schaffen. (Abg. Öllinger: Kampl!) Daher sollte man sich jetzt auch sehr gut überlegen, ob das Sinn macht, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen das überhaupt mög­lich ist. (Abg. Öllinger: Denken Sie an den Herrn Kampl!)

Ich darf hier einen unverdächtigen Zeugen zitieren, auf den auch schon mein Vorred­ner hingewiesen hat, nämlich den Herrn Bundespräsidenten. Der Herr Bundespräsi­dent hat in der „Pressestunde“ am vergangenen Sonntag darauf hingewiesen, dass man das trennen soll. Das eine sind die Äußerungen des Dritten Präsidenten Graf, die auch wir nicht teilen, die auch wir ablehnen, und über die Äußerungen ist eine poli­tische Diskussion natürlich zulässig und soll auch geführt werden.

Das andere ist die Änderung der Verfassung und die Abwahl eines Repräsentanten dieses Hohen Hauses, eines der Präsidenten oder eben auch aller drei Präsidenten. Oder wollen Sie vielleicht ernsthaft dafür eintreten, dass nur der Dritte Präsident abge­wählt werden können soll und nicht der Erste und nicht der Zweite?

Also wenn, geht es um eine Diskussion über alle Präsidenten, und daher plädiert auch der Herr Bundespräsident dafür, und auch wir schließen uns dieser Meinung an – ich darf zitieren –, dass man das nicht im Schnellschuss erledigen soll. Und was ande­res als ein Schnellschuss ist ein Fristsetzungsantrag? Man soll das sorgfältig überle­gen, meint der Herr Bundespräsident. Man soll sich da ruhig Zeit lassen, Verfassungs­juristen beiziehen und eine Lösung schaffen, die nicht nur für den Dritten Präsidenten gelten kann oder soll, sondern für verschiedenste oberste Organe dieser Republik.

Das heißt, es geht um eine systematische Diskussion des Themas und nicht um eine Fristsetzung, nicht um terminlichen Druck und eine übereilte Vorgangsweise. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung. Wofür wir zur Verfügung stehen, ist, wie gesagt, eine weitere Diskussion dieses Themas, unabhängig vom Anlassfall und ohne zeitlichen Druck. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

15.18

 


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