Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 163

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geben, dass Sie jetzt als – in Klammern: einziges – Ziel den Kampf gegen den Präsi­denten Graf hier führen. – Ich glaube, es gäbe mehrere Ziele, auch für Sie, die es wert wären, sie hier im Hohen Haus zu unterstützen, als dauernd nur diese Debatten hier zu prolongieren – das wird wirklich schon langweilig! –, und interessanterweise jetzt auch mit Fristsetzungsanträgen zur Verfassung.

Auch da hat – ich kann mich noch gut erinnern – Professor Van der Bellen richtigerwei­se immer darauf hingewiesen, dass man gerade bei der Bundesverfassung und gera­de, wenn es darum geht, oberste Organe entsprechend zu regeln und neu zu regeln, mit besonderer Vorsicht agieren muss.

Jetzt möchte ich gar nicht inhaltlich auf die Dinge, die gewesen sind, die Präsident Graf gesagt hat oder nicht, eingehen, aber dass Sie jetzt sogar mit einer Fristsetzung herge­hen, auch aus politischen Gründen – denn da sind keine Gründe oder irgendwelche Voraussetzungen genannt, die zu dieser Abwahl führen können, sondern aus rein poli­tischen Gründen, weil Sie sich einbilden, Sie brauchen das jetzt für Ihre innenpolitische Debatte (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun) und damit Sie auch wieder einmal in den Medien vorkommen, Frau Kollegin Korun –, und versuchen, husch-pfusch die Möglich­keit zu schaffen, den Präsidenten oder das Präsidium abzuwählen, das ist interessant, gerade wenn Sie von den Grünen das tun, die Sie immer so sehr auch für die Minder­heitsrechte im Parlament eintreten.

Jetzt stelle ich mir das nur vor – das kann ja jedem passieren, das kann auch Ihnen einmal passieren; ich weiß nicht, ob Sie wieder einmal Drittstärkste werden; momentan sind Sie, glaube ich, weit davon entfernt, aber es könnte irgendwann einmal, in weite­rer Folge, auch der Fall sein –: Nehmen wir an, wir haben wieder – das wollen wir auch nicht hoffen, aber vielleicht haben wir das wieder einmal – eine Regierung mit Zweidrit­telmehrheit. Und dann macht Ihr Präsident irgendetwas, was dieser Zweidrittelmehrheit nicht passt.

Ich erinnere daran, dass wir jetzt im Geschäftsordnungskomitee überlegen, den Vorsitz für Untersuchungsausschüsse einem der drei Präsidenten zu geben. Und dann macht dieser Präsident, der vielleicht von Ihrer Fraktion kommt, als Vorsitzender eines Unter­suchungsausschusses irgendetwas, was dieser Zweidrittelmehrheit absolut zuwider ist, nicht passt. Und plötzlich findet man irgendeinen Grund – hurra! –, und es bedarf nur eines ganz normalen Antrages, eines ganz normalen Geschäftsordnungsantrages und dessen Annahme mit Zweidrittelmehrheit – und der Präsident ist weg, der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses ist weg, möglicherweise kommt es zu einer Verzöge­rung dieses Ausschusses oder überhaupt zu dessen Ende. Das ist das, was Sie mit diesem Ad-hoc-Antrag jetzt in wenigen Tagen möglich machen. Ich sage: möglich ma­chen.

Ich sage Ihnen, diese Frage ist ein Thema: Inwieweit können oberste Organe und höchste Repräsentanten abgewählt werden oder nicht? Es ist zum Beispiel eine Pro­blematik, dass der Rechnungshofpräsident derzeit mit einfacher Mehrheit abgewählt werden kann. Das könnte auch der Fall sein: Es gibt einen Rechnungshofpräsidenten, der zu kritisch prüft – also weg mit ihm mit einfacher Mehrheit! Das ist ein Problem. Das gehört diskutiert und möglicherweise auch geändert. Es könnte auch sein, dass das eine oder andere oberste Organ hier mit einer Abwahlmöglichkeit ausgestattet werden soll.

Bei den Abgeordneten und Funktionen dieses Hauses sollte aber mit besonderer Vor­sicht vorgegangen werden. Ich halte, ehrlich gesagt, nichts davon, dass man einen Präsidenten, der hier gewählt wird, auch, mit welcher Mehrheit auch immer, abwählen kann. Es gibt das Strafrecht, das entsprechend auch einen Mandatsverlust bewirken kann. Darüber hinaus, was politische Gründe betrifft, wäre ich sehr vorsichtig. Aber


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