Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 164

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es ist relativ einleuchtend, warum die Grünen gerade so eine Debatte jetzt immer wieder führen: weil sie eben sonst keine Themen haben, mit denen sie in der Öffent­lichkeit punkten können. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Geh bitte!)

15.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser mit einer Redezeit von 5 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


15.29.15

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die ÖVP ist unbestritten eine antifaschistische Partei, die mitgeholfen hat, diese Re­publik aus den Trümmern des Nationalsozialismus wiederzuerrichten. (Abg. Rädler: Im Gegensatz zu den Grünen! – Heiterkeit.) – Das geht sich historisch nicht aus, da haben Sie recht.

Unbestritten ist auch, dass es bei der ÖVP keine Affinität zum Thema Rechtsextremis­mus gibt, dass es da eine ganz, ganz klare Grenze gibt. Ich stelle mir heute noch die Frage – und das bezieht sich auch auf die SPÖ, aber auch auf die ÖVP –, wie der Feh­ler passieren konnte, Graf zum Dritten Nationalratspräsidenten zu wählen. Das kann einerseits ein Irrtum gewesen sein, dass man die Person unterschätzt hat – gut, wir haben damals gewarnt, aber auf die Oppositionsparteien hört man nicht immer –, oder, und das ist die zweite Variante, man wollte sich zum damaligen Zeitpunkt Koalitions­optionen offenhalten, und da war eine Wahl Grafs opportun.

Jetzt ist unbestritten, bei ÖVP und SPÖ, dass diese Wahl ein Fehler war. Es gibt von­seiten der ÖVP Rücktrittsaufforderungen an Graf, nämlich sogar von ÖVP-Bundespar­teiobmann Pröll – also nicht von irgendjemandem –, und es gibt sie vonseiten der SPÖ. Aber man sträubt sich nach wie vor, die Abwahlmöglichkeit zu schaffen, weil Herr Graf sein Amt nicht räumen will.

Schauen wir uns die Argumente der ÖVP näher an, damit wir uns vielleicht den Moti­ven ein bisschen annähern können: Minderheitsschutz. – Also, mit Verlaub: Der Schutz der Minderheitsrechte im Hohen Haus ist nicht das Stammthema der ÖVP. Wenn Sie uns die Untersuchungsausschüsse als Minderheitsrecht einräumen, dann dürfen Sie in dieser Frage auch hier glaubwürdig auftreten. Bis dahin nehme ich Ihnen diese Num­mer nicht ab. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kopf: Das ist doch kein Argument!)

Der zweite Punkt: Meine Damen und Herren, Sie verkennen eines: Die Nominierung des Dritten Nationalratspräsidenten ist kein Minderheitsrecht, sondern es ist bloß Usance, dass die drittstärkste Partei einen Vorschlag macht und die Mehrheit wählt. Das heißt, Sie geben vor, über den Minderheitsschutz ein Recht zu schützen, das es nicht gibt. (Abg. Kopf: Das hat Glawischnig gesagt, nicht wir!)

Dritter Punkt: Wenn Sie das in dieser Konsequenz weiterdenken, hieße das, dass eine Person – gehen wir weg von Graf –, die gewählt wird, aber unfähig oder unwürdig ist, dieses Amt auszuüben, auch nicht abgewählt werden kann. Das kann doch nicht in Ihrem Sinne sein!

Es werden immer wieder historische Vergleiche zu 1933 gezogen. Diese Vergleiche sind, mit Verlaub, schlecht und falsch. 1933 sind drei Nationalratspräsidenten zurück­getreten – und nicht abgewählt worden. Man muss sich die Geschichte genauer an­schauen: Großdeutsche und Sozialdemokraten haben damals versucht, das Parlament wiederzubeleben (Abg. Dr. Graf: Es war der großdeutsche, der es einberufen wollte!), und es waren die Polizisten von Dollfuß, die den Abgeordneten den Zutritt zum Parla­ment verwehrt haben. (Abg. Dr. Graf: So ist es!)

 


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