Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Steibl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
16.01
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich kurz auf die Ausführungen der Kollegin Haubner eingehen.
Frau Kollegin Haubner, es stimmt nicht, dass es keine Begutachtung gab. – Die erste Einbringung fand unter Bundesministerin Karin Gastinger, BZÖ, statt, und die zweite Einbringung, mit Begutachtung, fand unter Bundesministerin Berger, SPÖ, statt.
Jetzt haben die Abgeordneten die Initiative ergriffen in Form eines Initiativantrages. Ich glaube, dass wir gut vorgearbeitet haben.
Ich möchte Frau Justizministerin Bandion-Ortner gratulieren für das, was jetzt auf dem Tisch liegt. Das ist kein Flickwerk, es ist inhaltlich gut vorbereitet, es ist angepasst an die Lebenssituationen unserer Familien. Dafür möchte ich auch einen Dank an die Beamten des Ministeriums und an ihr Kabinett richten, die das gut vorbereitet haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Das Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 entspricht den Erfordernissen der vielbesagten modernen Familie.
Das Wichtigste in der Familie ist und bleibt das Übernehmen von Verantwortung füreinander, und auch im Hinblick darauf regelt das Gesetz einiges neu. Bedacht genommen wurde dabei auch auf die Patchworkfamilien. Die eheliche Beistandspflicht von Ehegatten wird ausdrücklich dahin gehend erweitert, dass jeder Ehegatte dem anderen bei der Ausübung der Obsorge gegenüber dessen Kindern angemessen beizustehen hat. Darüber hinaus geht es auch um die Vertretung in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens.
Was ich besonders unterstreichen möchte, ist der Umstand, dass Stiefeltern beziehungsweise Patchworkeltern für die Kinder ja auch eine Bereicherung darstellen können – als weitere Bezugsperson –, und in den meisten Fällen ist das ja auch so.
Auf der anderen Seite – und das haben zahlreiche Anfragen und Mails in der Vorbereitungszeit zu diesem Gesetz wieder einmal gezeigt – ist das Obsorge- und Besuchsrecht betreffend den ehemaligen Partner ein sehr sensibles und oftmals mit Problemen behaftetes Thema. Wir werden daran weiter arbeiten und sind uns dessen bewusst, dass es hier noch Diskussionsbedarf gibt.
Ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Situation der Betroffenen – Kinder beziehungsweise auch AlleinerzieherInnen – wurde beim Unterhaltsvorschuss gemacht. Ich meine, dass da eine gute Regelung gefunden wurde.
Das Ergebnis des Exekutionsverfahrens gegen den Unterhaltsschuldner muss nicht mehr abgewartet werden. Künftig soll grundsätzlich Vorschuss geleistet werden, sobald ein vollstreckbarer Exekutionstitel für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch besteht und ein tauglicher Exekutionsantrag bei Gericht eingebracht worden ist.
Ebenfalls ein sehr sensibler Bereich ist die Adoption, auch die Auslandsadoption. Für besonders wichtig halte ich hier sowohl die Regelung mit dem fakultativen Anerkennungsverfahren bei ausländischen Adoptionen als auch die Regelung mit der obligatorischen Einholung von Strafregisterauskünften vor Adoptionsentscheidungen.
Auch da möchte ich sagen: Das ist ein wichtiger Schritt, wo noch mit beiden Ministerien, dem Justizministerium und dem Familienministerium, weiter gearbeitet werden
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