Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 173

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muss, um noch größere Rechtssicherheit herbeizuführen, dies insbesondere bei der Auslandsadoption.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die vorliegenden Änderungen im Familienrecht zei­gen einmal mehr: Schauen wir hin! Hören wir zu! Finden wir verantwortungsvolle Lö­sungen für Probleme und Notwendigkeiten der Familien in Österreich!

Leider sind die vier Minuten Redezeit viel zu kurz, um als Erstredner der ÖVP den Inhalt wirklich klar formulieren und ausreichend darstellen zu können, weil in dieser Än­derung so viel an Inhalt verpackt ist, das Gutes für die Situation der Familien in Öster­reich bedeutet. (Beifall bei der ÖVP.)

16.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.06.16

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Steibl, es tut mir sehr leid, dass Sie nur drei oder vier Minuten Redezeit bekommen haben. (Abg. Steibl: Wir sind etwas mehr!) Da müssen Sie in Ihrer Fraktion mehr auf die Wichtigkeit dieser Themen hinweisen, dann bekommen Sie vielleicht mehr Redezeit. (Abg. Steibl: Wir sind mehr Abgeordnete!) Es ist schon merkwürdig, dass die angebliche Familienpartei nicht mehr als vier Minuten, wie Sie beklagen, für dieses wichtige Thema der Erstrednerin zur Verfügung stellt. (Beifall beim BZÖ.)

Ganz so kann man es nicht sehen, wie Sie, Frau Steibl, wenn Sie sagen, dass es schön ist, dass es jetzt diesen Initiativantrag gibt, wo es zwar keine Begutachtung gibt, dass es aber die Begutachtung schon im Jahre 2003 gegeben hat. Ich glaube nicht, dass dieser Initiativantrag identisch ist mit den Intentionen der Frau Ministerin Gastin­ger und dass man sagen kann, das ist deckungsgleich.

Es wäre bei einer grundlegenden Reform des Familienrechts wichtig, dass man aus­führlich darüber debattiert, dass der Entwurf einer ordentlichen Begutachtung unterwor­fen wird und dass wir auch im Ausschuss umfassend darüber diskutieren – es sei denn, Sie sind ohnehin der Meinung, dass das nur eine kleine, eine marginale Ände­rung ist. Dieser Verdacht kommt natürlich auf.

Im Ausschuss hat die Frau Bundesministerin dankenswerterweise in wirklicher Offen­heit gesagt: Na ja, man hätte auch mehr machen können, aber man hat sich halt nicht auf mehr einigen können!

Es wäre aber notwendig, dass wir auf die neuen Gegebenheiten – so neu sind diese ja gar nicht – im Zusammenleben von Menschen stärker Rücksicht nehmen, als Sie das bei dieser Novelle gemacht haben. Immerhin feiert das ABGB bald seinen 200-jährigen Bestand, und der rechtspolitische Kern von verschiedenen Bestimmungen im Eherecht stammt ja noch aus dieser Zeit beziehungsweise aus dem Jahr 1938, also aus der Zeit nach dem Anschluss. Ich glaube, wir sind uns wohl einig darüber, dass wir nicht mehr nach den Bestimmungen dieser Zeit leben wollen und das Zusammenleben von Men­schen auch nicht mehr nach diesen Bestimmungen regeln wollen.

Wie sich Menschen organisieren, wie sie sich ihr Leben gestalten wollen, das sollte ihnen freigestellt sein. Der Gesetzgeber sollte nur dort eingreifen, wo es um Schutz­interessen, vor allem um solche von Kindern geht.

Es ist noch immer nicht geregelt, Frau Bundesministerin – wir haben darüber schon im Ausschuss diskutiert –, dass wir Kinder auch in Bezug auf Versorgungsleistungen und bezüglich ihrer Rechte gleich behandeln, unabhängig davon, aus welcher Beziehung


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