die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009)
betreffend einen notwendigen nächsten großen Reformschritt im Familienrecht
In einigen unserer Nachbarländer – wie etwa in Deutschland, aber auch der Schweiz – ist das Familienrecht in den letzten Jahren den geänderten Bedürfnissen der Menschen durch weitreichende Reformen angepasst worden. In Österreich wurde mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz im Jahr 2000 durch die Einführung der Obsorge beider Eltern nach einer Scheidung ein erster Meilenstein erreicht. Fast ein Jahrzehnt später hätte daher ein weiterer spürbarer Erneuerungsschritt im Familienrecht erfolgen müssen.
Das heute zur Beschlussfassung vorliegende Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 erfüllt diese berechtigten Erwartungen leider nicht: Es enthält in der Substanz nur zwei kleine Verbesserung (Erleichterung der Vorausverfügung über eheliches Gebrauchsvermögen, keine Abhängigkeit des Unterhaltsvorschusses von einem vergeblichen Exekutionsschritt). Sehr fragwürdig ist es aber, dass zwar die volle Aufmerksamkeit des Gesetzgebers auf das Verhältnis von Stiefeltern zu Stiefkindern gerichtet wurde, eine substantielle Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts im Interesse der Kinder und Eltern sowie eine wirksame finanzielle Absicherung der Kinder aber unterbleibt und eine echte Reform des Ehe- und Scheidungsrechts nicht einmal angedacht wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden ersucht, Gesetzesentwürfe vorzulegen, die
1. für eine Schließung der Versorgungslücken für Minderjährige, die keinen oder einen zu ihrer Versorgung zu niedrigen Unterhalt erhalten, sorgen;
2. den gleichwertigen Kontakt der Kinder mit beiden Eltern sicherstellen und dafür sorgen, dass Kinder nicht länger als Waffen im Streit der Eltern missbraucht werden können;
3. den Schutz der Kinder in problematischen familiären Situationen durch eine umfassende Überarbeitung des Jugendwohlfahrtsrechts gewährleisten und
4. das Ehe- und Scheidungsrecht umfassend den geänderten Bedürfnissen der Menschen anpassen.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Binder-Maier mit gewünschten 4 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.
16.10
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Scheibner, ich gebe Ihnen recht, es wäre angebracht, dass Erwachsene sich wie Erwachsene verhalten, vor allem, wenn sie Väter und Mütter sind, und das Wohl ihrer Kinder im Auge haben. Wir können noch so viele gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen: Wenn Eltern sich nicht ihrer Rolle bewusst sind (Abg. Strache: ... die gemeinsame Obsorge!), dann gibt es viele Probleme, Herr
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