Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 176

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Kollege Strache, und zwar gerade bei der gemeinsamen Obsorge. (Abg. Strache: In Deutschland funktioniert das sehr gut! Das hat sogar Rot-Grün initiiert!)

Meine Damen und Herren! Das Familienrecht ist ein sehr sensibler Bereich, ein wichti­ger Rechtsbereich, er spiegelt vor allem auch Wertehaltungen wider, die gesetzlich festgehalten wurden und werden.

Es sei mir ein Blick zurück in die Geschichte gestattet: Wir haben als Sozialdemokratie ab 1970 viele Familienrechtsreformen auf den Weg gebracht, vor allem was die recht­liche Gleichstellung der Frau in der Familie anbelangt. Auch das Unrecht, dass der Mann das Oberhaupt der Familie sei, wurde in dieser Zeit beseitigt.

Seither haben wir veränderte Bedingungen: Lebensformen, Lebensgeschichten, Le­bensgewohnheiten und Realitäten der Menschen haben sich verändert und ändern sich immer wieder. Und darauf muss die Familiengesetzgebung reagieren und Rück­sicht nehmen und dafür einen Rahmen schaffen. Das halte ich für wichtig. Mir geht es vor allem darum, ein modernes Familienrecht zu schaffen, das den Bedingungen des 21. Jahrhunderts entspricht.

Worum geht es dabei? – Ein paar Zahlen und Fakten: Wir haben in Österreich 1 704 000 Ehepaare, davon 63 Prozent Erst-Ehen, 309 000 Lebensgemeinschaften, 681 000 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren, 119 100 Lebensgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren, 151 000 Alleinerzieherinnen mit Kindern und 76 000 Patch­workfamilien mit Kindern unter 18 Jahren.

Die wichtigsten Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfes wurden schon dargelegt: Beratung, Verbesserung der Unterhaltsbevorschussung, Ausdehnung der ehelichen Beistandspflicht auf die Obsorge der Stiefkinder, Vertretung des Ehegatten in der Ob­sorge durch den Stiefelternteil, Recht minderjähriger Kinder auf Beistand in Familien­verbänden.

Ich meine, aus Frauensicht sind vier Punkte besonders bemerkenswert.

Erstens: Verstärkter Hinweis auf Beratungsmöglichkeit bei einer Scheidung.

Zweitens: Bevorschussung beim Unterhaltsvorschuss. Da geht es darum, Alleinerzie­herinnen zu unterstützen, woran man meiner Meinung nach noch weiterarbeiten muss, denn da gibt es noch einige Lücken zu schließen. Ich denke da vor allem an das schwedische Modell, bei dem, wenn Unterhalt nicht geleistet wird, der Staat selbstver­ständlich einspringt und sich der Staat vom Unterhaltspflichtigen die Mittel zurückholt.

Drittens: Mehr Sicherheit in Patchworkfamilien.

Viertens: Mehr Rechtssicherheit bei Auslandsadoptionen.

Außerdem gab es im Justizausschuss von Kollegin Hakl den Vorschlag, die rechtliche Situation in Lebensgemeinschaften auch zu verändern, und zwar im Zusammenhang mit eigenen Kindern. Diesbezüglich gibt es eine Zusage von Ihnen, Frau Ministerin, dass daran gearbeitet wird.

Es ist wichtig, dass die offenen Fragen weiterhin debattiert werden, dass die unerledig­ten Problemfelder diskutiert werden. Wir werden weiterhin daran arbeiten, dass das derzeitige Familienrecht modern, fair und unserer Zeit entsprechend gestaltet und wei­terentwickelt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

16.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


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