Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 177

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16.15.09

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich möchte zunächst die rechtshistorischen Irrtümer aufklären, die im Raume stehen. Das geltende Familienrecht stammt nicht aus dem Jahre 1811. Ich erinnere an die Broda’sche Familienrechtsreform, die damals sehr um­stritten war. Das war im Jahre 1975. Allgemein ist natürlich festzustellen, dass nie ein statischer Zustand erreicht wird, sondern es geht immer etwas weiter.

Es ist wichtig, dass in angemessener Form ein weiterer Schritt gesetzt worden ist. Daher werden wir dieser Novelle auch die Zustimmung erteilen, wie wir das schon im Ausschuss getan haben.

Persönlich möchte ich anmerken, dass es mir zur großen Befriedigung gereicht, dass endlich der § 543 ABGB aufgehoben wird, der ein besonders diskriminierender Para­graph für Opfer gewesen ist. Damit wurden nämlich Personen, die untereinander des Ehebruchs, der Blutschande gerichtlich überführt waren, vom Erbrecht ausgeschlos­sen.

Ich habe schon im Jahre 1985 und auch danach mehrmals die Aufhebung dieses Para­graphen gefordert, aber nichts erreicht. – Wie man sieht, muss man alt genug werden, dann gibt es irgendwann das gewünschte Ergebnis, wobei ich natürlich außerstande bin, die Kausalität heute auf mich zurückzuführen, aber sagen darf man es.

Es ist auch richtig, dass ein Schritt in die Möglichkeit eröffnet worden ist, Vorausverfü­gungen über die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse für den Fall der Scheidung schon vor derselben zu machen, was bisher verboten war oder unwirksam gewesen wäre. Das stellt eine Erleichterung dar, denn prinzipiell, aber vor allem in bestimmten Bevölkerungskreisen, gibt es Bedürfnisse nach einer Vermö­gensabsicherung, insbesondere was die Ehewohnung betrifft. Sehr häufig ist es so, dass die Ehewohnung aus einer der Familien stammt, und für den Fall der Eheschlie­ßung wissen die Parteien, dass sie dem anderen Teil zufallen kann. Das hindert oft die Eheschließung, denn das ist nicht erwünscht. In diese Richtung gibt es nun in dieser Vorlage eine wichtige Änderung.

Das Übrige haben meine Vorredner schon gesagt.

Dass es keine Begutachtung gegeben hat, ist, wenn Sie so wollen, ein Schönheitsfeh­ler, aber das hindert nicht, dass man zugunsten der Bevölkerung das Richtige tut.

Noch einen Punkt: Wir sind der Meinung, dass die verpflichtende gemeinsame Ob­sorge von Eltern eingeführt werden soll, ausgenommen den Fall, dass durch Gerichts­beschluss erreicht würde, dass ein Teil der Obsorgeverpflichtung nicht gerecht wird oder diese für das Kindeswohl schädlich wäre.

Überdies soll tatsächlich das, was Kollegin Hakl im Ausschuss gesagt hat, berücksich­tigt werden, nämlich dass nicht verheiratete Eltern nicht in eine Schieflage in Bezug auf die Berechtigung von Patchworkfamilien oder -eltern kommen sollen.

Sonst ist die Zeit zu kurz, um allgemein über die Gesetzesänderung zu sprechen. Trotz allem werden wir dieser zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhau­ser zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 5 Minuten. – Bitte.

 


16.18.45

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich geht das Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 in die richtige Richtung.


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