Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 182

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten. – Bitte.

 


16.32.52

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist höchst an der Zeit, dass der Rechtsbestand auch im Familienrecht an die Lebensrealität der Menschen angepasst wird, und das ist in diesem Familienrechts-Änderungsgesetz weitgehend der Fall.

Sehr begrüßenswert – und das wurde ja von meinen Vorrednerinnen auch schon er­wähnt – ist die Berücksichtigung moderner Lebensformen, wie zum Beispiel der Patch­workfamilien, die – und das ist ein Fortschritt zum bestehenden Familienrecht – durch die Erweiterung der ehelichen Beistandspflicht von Ehegatten rechtlich bessergestellt sind. Wer also jemanden heiratet, der ein minderjähriges Kind hat, ist zukünftig auch verpflichtet, seinen Ehepartner bei dessen elterlichen Aufgaben zu unterstützen.

In Lebensgemeinschaften gibt es nach wie vor keine gesetzlichen Rechte und Pflich­ten, aber auch hier wird im Familienrechts-Änderungsgesetz eine Beistandspflicht ein­geführt, die auf den Schutz des Kindes abzielt. Das heißt, in Zukunft kann man nicht wegschauen, und der Partner ist verpflichtet, auch auf das Wohl des Kindes zu schau­en.

Der letzte Punkt, der leider nicht umgesetzt wird, der aber aus meiner Sicht ein wichti­ger Schritt wäre – die Frau Ministerin hat ja auch dahin gehend Stellung genommen, dass hier noch diskutiert und überlegt wird –, betrifft die Lebensgemeinschaften, in de­nen der leibliche Vater mit seinen Kindern gemeinsam in der Lebensgemeinschaft lebt, das sind immerhin über 130 000 Familien. Hier wäre betreffend eine Vertretungsmög­lichkeit bei Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens zumindest eine Gleichstel­lung mit dem Stiefvater anzustreben.

Viele wichtige Änderungen in diesem Gesetz sind bereits von meiner Kollegin Gabi Binder und auch von Kollegin Ridi Steibl erwähnt worden, was aber fehlt, ist eine drin­gend notwendige Reform des LebenspartnerInnengesetzes von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.

Die Regenbogen-Parade am vergangenen Wochenende in Wien hat gezeigt – es gab über 100 000 TeilnehmerInnen –, dass ein Großteil der Anwesenden sich sehr aktiv für die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare eingesetzt hat. Und wir werden uns, die Sozi­aldemokratie wird sich dafür einsetzen, dass es in dem Entwurf, den es hoffentlich bald geben wird – die Frau Ministerin hat ja auch dazu Stellung genommen und gesagt, dass es an der Zeit ist und dass hier eine praktikable Lösung notwendig ist –, auch ein­getragene Partnerschaften gibt, standesamtliche Partnerschaften, die eine umfassende rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Paare darstellen sollen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Steibl.)

16.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.36.11

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Kollege Fichtenbauer hat schon festgestellt, dass wir das Gesetz so annehmen und ihm auch zustimmen werden, weil die Tendenz stimmt, ich möchte aber trotzdem den Blick auf einen Punkt lenken, der gleichfalls bereits ange­sprochen wurde.

 


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