Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 191

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Im Interesse der Kinder und der nunmehrigen Beschleunigung bei der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen ist zu begrüßen, dass es zu verkürzten Verfahren kommt. Von meinen Sprechtagen her, ebenfalls als Bürgermeister, kenne ich das Problem speziell sehr junger Mütter, wenn sie über Monate hinweg ohne Unterhalt der meist noch sehr jungen Väter, die aber sehr oft auch noch in der Ausbildung stehen, auskommen müs­sen.

Ich gebe der Frau Kollegin darin recht, dass Väter nicht nur zu einer pünktlichen Zah­lungsmaschinerie ohne Rechte degradiert werden dürfen. Es ist daher auch erfreulich, dass für das Besuchsrecht nun nicht mehr so dramatisch wie ursprünglich geplant be­zahlt werden muss. Künftig müssen für einen Antrag auf Besuchsrecht statt der vorge­sehenen 232 € zwar noch immer 116 € gezahlt werden, aber diese Reduktion bedeutet eine deutliche Erleichterung für die jeweiligen Elternteile.

Es wäre wünschenswert, würden speziell diese Gerichtsgebühren im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht von Kindern keinesfalls in Stein gemeißelt sein und könnten sie, so es vielleicht die budgetäre Situation irgendwann einmal nach dieser Krise erlaubt, zum Wohle der Kinder, die ja das Anrecht auf beide Elternteile haben, wieder rückgän­gig gemacht werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.51.29

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nister! Hohes Haus! Ich glaube, wir machen heute einen sehr wesentlichen Schritt auf dem Weg, das Familienrecht an die Lebensverhältnisse der Menschen in Österreich anzupassen.

Es ist ja so, dass sich zwar das Zusammenleben von Familien, die Anzahl der Patch­work-Familien und vieles andere rasant geändert haben, aber aus der letzten Jugend­studie können wir auch ablesen, dass eines noch immer unverändert ist: Der größte Wunsch unserer Kinder und Jugendlichen, mit 89 Prozent an erster Stelle stehend, ist, irgendwann im Leben eine glückliche Beziehung und eine glückliche, stabile Familie zu haben.

Das heißt, da sind der Wunsch und die Vision von den tatsächlichen Lebensrealitäten weit entfernt. Das ist das, was das Familienrecht auch so besonders sensibel macht, weil all diese Visionen und Sehnsüchte mit der Lebensrealität, mit dem Alltag oft so schlecht konform gehen und die Verletzungen umso tiefer sind. Deswegen muss es unsere oberste Aufgabe sein, im Familienrecht immer die Schwächsten als Erste zu schützen. Die Schwächsten sind allerdings nicht die Erwachsenen, die sich einmal irren und verletzen können, sondern das sind in erster Linie die Kinder.

Aus diesem Grund gibt es für mich einen kleinen Wermutstropfen in dieser Novelle, und der betrifft die Obsorgerechte des Stiefvaters gegenüber den Stiefkindern. Ich sa­ge absichtlich „Vater“, weil es meistens um den Stiefvater gehen wird. Natürlich ist es wünschenswert, dass ein neuer Partner das Kind des Lebenspartners vom Kindergar­ten abholen oder es zum Arzt bringen kann, wenn es ein aufgeschlagenes Knie gibt. (Beifall des Abg. Hörl.) Dass aber der leibliche Vater, der in aufrechter Lebensgemein­schaft mit der Mutter des Kindes lebt, ex lege nicht die gleichen Obsorgerechte hat, das, muss ich ganz ehrlich sagen, kann ich nicht verstehen. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ. – Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

 


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