funktioniert. Es war und ist ermüdend für Frauen – meist sind es Frauen –, wenn sie hier um ihr Recht kämpfen müssen. Deshalb hoffe ich wirklich, dass mit dieser Neuregelung eine Lücke geschlossen wird, wenn vielleicht auch noch nicht alle Lücken.
Ein zweiter Bereich, der in der Gemeinde/Gesellschaft ebenfalls immer wieder für Probleme sorgt, ist dann gegeben, wenn es zu Scheidungen kommt. Hier ist es oft so, dass ein Teil einfach nur aus einer qualvollen Beziehung heraus will und oft auf vieles, auf fast alles verzichtet, um diese Beziehung beenden zu können. Da ist, wie ich meine, der Hinweis auf die Möglichkeit der Beratung wichtig. Aber ich glaube auch, dass es sinnvoll wäre, zu einer verpflichtenden Beratung zu kommen, weil ganz einfach wirklich gewährleistet sein soll, dass nicht irgendein Teil unter die Räder kommt.
Während in diesen zwei Fällen meiner Ansicht nach doch eher die Frauen von diesen Regelungen profitieren, haben Männer in einem anderen Bereich oft ein Problem, und zwar in der Weise, dass sie nach einer gescheiterten Beziehung ihre Kinder nicht mehr sehen können beziehungsweise kaum eine vernünftige Beziehung zu ihnen aufbauen können. Ich glaube, dass die Regelung, die wir hinsichtlich der Halbierung der Gerichtsgebühren getroffen haben, ebenfalls ein guter und wichtiger Schritt ist und dass der Proteststurm der betroffenen Väter zu Recht Erfolg gehabt hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Abschließend möchte ich feststellen, dass ich der Ansicht bin, dass immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt der Familienrechtsgesetzgebung stehen muss, und deshalb ist auch eine ständige Anpassung dieses Rechtes notwendig. Jedenfalls finde ich, dass wir hier eine sehr gute und doch auch weitreichende Beschlussfassung vornehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Köfer mit gewünschten 3 Minuten zu Wort. – Bitte.
16.48
Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Das Familienbild hat sich – das haben wir heute schon öfters gehört – massiv verändert. Neben der klassischen Familienform gibt es die Patchwork-Familien und die allein erziehenden Elternteile, von denen natürlich der überwiegende Teil Frauen sind.
Beeindruckende Zahlen liefern auch den Beweis für die aktuelle Familienlandschaft in unserem Land. Kollegin Binder-Maier hat ja bereits über 680 000 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren erwähnt. Bemerkenswert sind aber auch 120 000 Lebensgemeinschaften und 150 000 allein erziehende Elternteile mit ihren Kindern, die eben das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Die 76 000 Patchwork-Familien in Österreich mit minderjährigen Kindern runden diese Statistik ab.
Geschätzte Frau Kollegin Musiol, niemand von den Regierungsparteien lässt sich hier feiern oder „abfeiern“, aber das neue Familienrechts-Änderungsgesetz ist ein absolut notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Er trägt eben diesen neuen familiären Entwicklungen Rechnung und berücksichtigt die unterschiedlichsten Formen der heutigen Familienkonstellationen, die es nun einmal gibt.
Stellvertretend für diese neuen Patchwork-Väter und ‑Mütter mit ihren Familien ist es zu einer längst fälligen Aufwertung gekommen. Es ist sehr erfreulich, wenn Väter und Mütter, juristisch gesehen, nicht mehr länger beziehungslos gegenüber dem Kind beziehungsweise den Kindern des Partners sind und längerfristig, zumindest juristisch, nicht mehr als Fremde gelten.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite