Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 189

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ses von Stiefeltern gegenüber Stiefkindern gewagt wird. Allerdings gehen die Vorschlä­ge nicht weit genug.

Das Familienrechts-Änderungspaket 2009 sieht für Patchworkfamilien vor, dass der verheiratete Stiefelternteil das Recht sowie die Pflicht hat, seinen obsorgeberechtigten Ehepartner bei Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens zu vertreten, soweit es die Umstände erfordern. Die ehelichen Beistandspflicht wird somit erweitert.

Zwischen unverheirateten Lebensgefährten sollen nach wie vor keine gesetzlichen und persönlichen Rechte und Pflichten bestehen. Deshalb haben unverheiratete Patch­work-Stiefeltern auch kein Recht, den obsorgeberechtigten Lebensgefährten im tägli­chen Leben zu vertreten (in der Schweiz ist eine Patchwork-Regelung auch für unver­heiratete Paare seit 1976 vorgesehen).

Dennoch ist es in vielen Patchworkfamilien Realität, dass keine zweite Ehe eingegan­gen wird und deshalb viele Patchwork-Elternteile unverheiratet zusammen leben (Patchworkanteil bei Lebensgemeinschaften mit Kindern 24 Prozent, Patchworkanteil bei Ehepaaren mit Kindern 6 Prozent). Nicht nur verheiratete Stiefelternteile überneh­men wesentliche Teile der tägliche Pflege und Betreuung, sondern auch nicht verheira­tete Stiefelternteile.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die gewährleistet, dass die Vertretung in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens auch für unver­heiratete Lebensgefährten möglich wird. Zudem sollte die Möglichkeiten geschaffen werden, dass alle Beteiligten einer Patchworkfamilie (leibliche Eltern, Stiefelternteile verheiratet/unverheiratet, minderjährige Kinder) im Einvernehmen vereinbaren können, wie Rechte und Pflichten in Bezug auf das Kind aufgeteilt werden. Derartige Vereinba­rungen sollen von Pflegschaftsgerichten zu bewilligen sein.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


16.45.27

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir hinken nicht hintennach, Frau Kollegin Musiol, sondern wir passen zeitgerecht an. Ich glaube, dass gerade dieses Familienrechts-Än­derungsgesetz viele Neuerungen bringt, Neuerungen, die ganz einfach aufgrund der geänderten Familien- und Partnerschaftsverhältnisse notwendig sind, ob das jetzt die Ausdehnung der Beistandspflicht im Falle der Obsorge für die Stiefkinder ist, ob das die Vertretung des Ehegatten in Obsorgepflichten ist, die Beseitigung von Diskriminie­rungen von Lebensgefährten oder auch die Modernisierung des Ehegüterrechtes. Das alles sind Neuerungen, die ganz einfach notwendig sind.

Zwei Bereiche aber möchte ich hervorheben, Bereiche, die mir auch in meiner Tätigkeit als Bürgermeister immer wieder unterkommen, Bereiche, in denen meist der potenziell schwächere Teil zum Handkuss kommt. Das ist zum einen der Unterhaltsvorschuss­bereich, in dem es ganz einfach immer wieder der Fall ist, dass dieser Vorschuss nicht


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