Regelbedarfsätze 2009 (seit 1.7.2008):
0 – 3 Jahre: 176 Euro
3 – 6 Jahre: 225 Euro
6 – 10 Jahre: 290 Euro
10 – 15 Jahre: 333 Euro
15 – 19 Jahre: 391 Euro
(19 – 28 Jahre: 491 Euro kommt hier nicht zum Tragen)
Vergleicht man die Regelbedarfsätze und die Unterstützung durch die Sozialhilfe, dann wird deutlich wie schnell Familien verarmen, wenn kein Unterhaltsanspruch besteht.
Armut in Familien muss auch im Falle der Trennung von Vater und Mutter verhindert und der Unterhalt für das Kind bzw. die Kinder gesichert werden – unabhängig vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die gewährleistet, dass jedes Kind getrennt lebender Eltern Anspruch auf staatliche Unterhaltssicherung in der Höhe des Regelbedarfs hat, sofern sein Unterhaltsanspruch gegenüber dem zweiten Elternteil nicht besteht.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Patchworkfamilien,
eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Justizausschusses über den Antrag 673/A der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009) (275 d.B.)
Aktuell gibt es rund 75.000 Patchworkfamilien mit Kindern unter 18 Jahren. Bei der Lebensform der Patchworkfamilien handelt es sich demnach längst nicht mehr um eine kleine Minderheit. Immer mehr Menschen gehen auch nach einer Trennung neue fixe Beziehungen ein. Das heißt, es wird normal, dass der andere Partner mit den leiblichen Eltern elterliche Funktionen und Rollen übernimmt.
Dennoch hatte der Gesetzgeber bisher auf dieses neue Familienmodell nicht reagiert. Es ist daher zu begrüßen, dass ein Vorstoß zur rechtlichen Abklärung des Verhältnis-
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