hende! Schaffen Sie ein Recht für alle Familien – egal, ob sozial schwach oder vermögend! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
16.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die beiden soeben eingebrachten Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterhaltssicherung von Kindern,
eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Justizausschusses über den Antrag 673/A der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009) (275 d.B.)
Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt die Gewährung von Vorschüssen auf den gesetzlichen Unterhalt von Kindern durch den Bund. Dem betreuenden Elternteil sollen durch das Gesetz Kosten und Risiko der Einbringlichmachung des Unterhaltes abgenommen werden.
Das Armutsrisiko ist bei AlleinerzieherInnen besonders hoch. Knapp 30 Prozent leben unter der Armutsgrenze oder sind armutsgefährdet. Nach Schätzungen wird bei knapp der Hälfte der Kinder der Geldunterhalt nicht bzw. nicht regelmäßig geleistet.
Trotz minimaler Verbesserungen des Unterhaltsvorschussgesetzes im Rahmen des Familienrechtsänderungspakets wird es weiterhin Kinder bzw. Familien geben, die keinen Unterhaltsvorschuss bekommen können. Denn wenn der zweite Elternteil gestorben ist, die Feststellung der Vaterschaft nicht möglich ist oder wenn der Unterhaltspflichtige in Folge von Krankheit und dauernder Arbeitslosigkeit von der Unterhaltspflicht enthoben wird, gibt es nach der derzeitigen Gesetzeslage keinen Unterhaltstitel und daher auch keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse.
Die Sicherung des Unterhalts für alle Kinder ist ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen Armut in den Familien. Es gibt keine Statistik darüber, wie viele Mütter (oder Väter) keinen Unterhalt für die Kinder bekommen. Eine der wenigen Quellen ist eine von der Plattform für AlleinerzieherInnen im Jahr 2003 gemachte Umfrage: 17 Prozent der Kinder von Alleinerziehenden haben aufgrund der Gesetzeslage keinen Unterhaltsanspruch.
Derzeit bekommen Minderjährige in Österreich Sozialhilfe, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen (insbesondere auch fehlendes eigenes Vermögen). Der Richtsatz für Sozialhilfe für Minderjährige beträgt in Österreich im Bundesländerdurchschnitt etwa 135 Euro. Laut aktuellen Statistiken beziehen 43.600 Minderjährige Sozialhilfe.
Es gibt einen allgemeinen Richtsatz für den Bedarf, den Kinder einer bestimmten Altersstufe neben der Betreuung durch den haushaltsführenden Elternteil haben (Werte der Kinderkostenanalyse der Statistik Austria).
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