17.14
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Danke, Herr Kollege Jarolim, dass Sie mir das Wort gleich miterteilen. Ich weiß nicht, wie ich Ihnen jetzt eine Freude machen kann, aber in der Causa Meinl knüpfe ich gerne an und stelle auch fest, dass mein Unbehagen in der Causa nicht geringer geworden ist.
Meine Zuversicht allerdings, dass das Justizministerium sehr konsequent seine Bemühungen fortsetzt, über die Justiz diese Causa transparent zu machen, um dann auch die entsprechenden rechtlichen Folgewirkungen daran zu knüpfen, ist mittlerweile weiter gestiegen. (Beifall der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Kuntzl und Mag. Johann Maier.)
Ich möchte jetzt aber auf die eigentliche Gesetzesmaterie eingehen, und zwar auf drei Aspekte, die ich gerne aus der Praxiskenntnis einer börsenotierten Gesellschaft beleuchten möchte.
Erstens: Da es uns, glaube ich, ein gemeinsames Anliegen ist, den Aktionären, vor allem den Kleinaktionären mehr Möglichkeiten zu geben, sich über Hauptversammlungen zu artikulieren, eine Kontrolle über das Unternehmen auszuüben und ihre Interessen als Investoren zu vertreten, ist die Einführung des Record Date und dessen Nachweis eine extrem positive Neuerung.
Für viele Kleinaktionäre war die Hinterlegungspflicht und damit auch das Faktum, in der Zeit zwischen Hinterlegungsdatum und Hauptversammlung mit den Aktien nicht mehr handeln zu können, ein echtes Handicap. Das ist damit jetzt behoben, und das sollte tatsächlich dazu führen, dass gerade für Kleinaktionäre die Teilnahme an der Hauptversammlung attraktiver wird.
Es ist zweitens ein ganz wesentlicher Aspekt, gerade unter den aktuellen Rahmenbedingungen, dass künftig Vorstandsgehälter auch im Einzelnen veröffentlicht werden sollen: Eine entsprechende Sollbestimmung gibt es jetzt bereits im Governance Kodex. Ungefähr ein Drittel der börsenotierten Gesellschaften realisiert sie auch schon, ohne dass damit gröbere negative Auswirkungen verbunden waren. Auch wenn man die Neidthematik schon beachten muss, meine ich, dass es tatsächlich sehr sinnvoll ist – im Sinne der Unternehmen, aber auch der Aktionäre –, diese Transparenz durchgehend sicherzustellen.
Eine dritte Verbesserung, der ich besonders positiv gegenüberstehe – wobei ich mich beim Justizministerium dafür bedanken will, dass man sie jetzt so herausgearbeitet hat –, ist, dass künftig im Corporate-Governance-Bericht auch sämtliche Maßnahmen, die eine verstärkte Einbeziehung von Frauen in Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Funktionen in Unternehmen zum Ziel haben, auszuweisen sind.
Ich glaube, Unternehmen sind gut beraten, wenn sie das sehr ernst nehmen und alle Schritte setzen, um das Potential, das in den Frauen liegt, für die Unternehmen entsprechend einzusetzen und zu nützen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.17
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Dr. Fichtenbauer – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das ist falsch!) – Herr Doktor, wo haben Sie sich gemeldet? (Abg. Dr. Fichtenbauer: Der Ordner hat gemeldet, schon vor einer Viertelstunde!) – Dann wird das in Kürze auch auf dem Bildschirm aufscheinen. (Heiterkeit im Saal.)
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte. (Beifall bei der FPÖ.)
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