Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 205

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Genau in diesem Bereich bräuchten wir auch die Europäische Union, die zumindest den europäischen Banken diesen Casino-Kapitalismus verbietet und ihnen sagt, dass diese Derivate, die hier im Umlauf sind, die meist auch nicht wirklich bedeckt sind, dementsprechend eingeschränkt gehören.

Deshalb ist die EU aufgefordert, nicht nur dieses Gesetz vorzuschlagen, das ja auch sehr gut und begründet ist, sondern hier zusätzlich einen Riegel vorzuschieben; denn wenn wir so weitermachen, kommt die nächste Krise garantiert in 10 oder 15 Jahren. Deshalb sollte die EU diese ihre Hausaufgaben machen. Dafür brauchen wir sie und daher ist es auch gut so. (Beifall beim BZÖ.)

17.11


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


17.11.57

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz ist bemerkenswert – vor allem hinsichtlich seiner Entstehungsgeschich­te. Sie müssen sich vorstellen: Es hat einen Ministerialentwurf gegeben, dann eine Begutachtung und dann eine Regierungsvorlage. Diese Vorgangsweise stellt im Parla­ment ja mittlerweile die Ausnahme dar, die meisten Gesetze werden hier ja im Schnell­verfahren durchgejagt.

Auch im Justizbereich, wo ja an sich die legistische Qualität sehr hoch ist, ist das mitt­lerweile die Ausnahme. Beim Gewaltschutzpaket hat man umfassende Abänderungs­anträge draufgesetzt. Beim Familienrechtspaket – das wurde schon diskutiert – hat die Begutachtung gefehlt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Und beim Korrup­tionsstrafrecht werden wir über die Entstehung des betreffenden Gesetzes heute noch beim nächsten Tagesordnungspunkt diskutieren. Insofern ist es bemerkenswert, wie dieses Gesetz entstanden ist. – Große Anerkennung dafür.

Zweiter Punkt, inhaltlich sehr interessant: Ich glaube, dieses Gesetz geht in die richtige Richtung, weil es die Aktionärsrechte stärkt, vor allem die Rechte der Kleinaktionäre. Das Fragerecht wurde ausgebaut, Informationsrechte wurden ausgebaut, es gibt also eine Vielzahl an Erleichterungen für die Kleinaktionäre.

Einen Punkt in diesem Zusammenhang würde ich gerne diskutieren, der wahrschein­lich, Frau Bundesministerin, nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt, weil das eine Än­derung im Arbeitsverfassungsgesetz wäre: das wäre die Frage der Stärkung der Be­triebsräte im Aufsichtsrat bei der Mitwirkung bei der arbeitsrechtlichen Beendigung der Dienstverhältnisse von Vorständen.

Was ist der Hintergrund? – Wenn man schaut, wie heute Pleite-Manager „vergoldet“ werden und auf der anderen Seite die ArbeitnehmerInnen für diese Pleiten die Zeche zahlen müssen, durch Kurzarbeit, Lohnverzicht, Kündigungen und so weiter, dann wä­re es mir sehr angenehm, wenn die Betriebsrätinnen und Betriebsräte im Aufsichtsrat die Möglichkeit hätten, genauer hinzuschauen, wie diese Pleite-Manager verabschiedet werden.

Aber ich nehme an, dass ich mich mit diesem Anliegen an Bundesminister Hundstorfer wenden werde müssen. Ich glaube, es wäre ein notwendiger und wichtiger Reform­schritt, wenn wir hier die Betriebsräte mitreden lassen. – Danke schön! (Beifall bei den Grünen.)

17.14


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Bitte, Herr Kollege Ikrath!)

 


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