Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 219

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Es gab dann eine längere Diskussion, wobei dann das Justizministerium einen Erlass herausgegeben hat, in dem gestanden ist: das sind alle in Vollziehung der Gesetze tätig werdenden; blablabla (Abg. Grosz: „Blablabla“?), also die jeweiligen Einheiten fal­len darunter. (Abg. Petzner: Das glauben Sie doch selber nicht! Sie haben sich dem öffentlichen Druck beugen müssen! Das glauben Sie doch selber nicht!)

Damit war natürlich automatisch eine Diskussion eröffnet, ob der Briefträger, der ein Trinkgeld entgegennimmt, oder ob die Lehrerin, die einen Blumenstrauß entgegen­nimmt, auch darunter fällt. Und wenn die Strafrechtsfakultät der Universität Wien er­klärt, dass das der Fall ist – entgegen den Ausführungen des Korruptionsstaatsanwal­tes Geyer, das muss man auch dazu sagen –, dann ist es angesagt, da etwas zu tun. Rechtsklarheit ist doch wohl unser hohes Ziel, und Unklarheit, noch dazu in ausgepräg­ter Form, ist nicht akzeptabel. Daher ist es auch wichtig gewesen, zu dieser Novelle zu kommen.

Herr Kollege Strutz, zur Erklärung: Der nunmehrige und hoffentlich beschlossen wer­dende Entwurf geht davon aus, dass die jeweils einzeln geltenden Normen – Dienst­normen, Organisationsnormen – wirksam sind, und dass, wenn ein Verstoß gegen die­se stattfindet, nach dem nunmehrigen Gesetz Strafbarkeit gegeben ist. Die Grund­überlegung war die, dass man relativ schwer mit sehr vielen Details und mit viel Aufwand alle Sachverhalte abdecken kann – und daher ist am Ende der Diskussion herausgekommen, dass wir uns sozusagen orientiert haben an den jeweiligen dienst­rechtlichen und organisationsrechtlichen Normen. Und wenn gegen diese ein Verstoß stattfindet, dann ist das einer, der dieser Deliktsgruppe zugeordnet wird.

Ich glaube, dass das sehr sachlich ist, und ich meine, es gibt eigentlich nichts, womit man ein Mehr an Rechtssicherheit herbeiführen könnte; alle Betroffenen wissen müs­sen, was für sie gilt. Und es ist eben so, dass das jetzt auch strafrechtlich ahndbar ist.

Im Grunde genommen kann ich daher überhaupt nicht verstehen, was an dem schlecht sein soll, wieso das eine Verschlechterung darstellen soll, wo es da „Ausnahmen“ ge­ben soll. Ich verstehe da auch Herrn Präsidenten Fiedler nicht mehr. Ich kann das irgendwie nur darauf zurückführen, dass sich Herr Präsident Dr. Fiedler sozusagen berufen fühlt, jetzt permanent irgendwelche Erklärungen abgeben zu müssen; sonst ist das ist nicht nachvollziehbar.

Ich ersuche Sie wirklich, sich das anzuschauen und dann wirklich aus dem Gesetzes­text heraus zu argumentieren – und nicht so, wie Sie das getan haben, Herr Kollege Strutz, weil Ihnen angeblich vor sechs Wochen irgendjemand etwas gesagt hat. Es gab dazu auch schon in Zeitungen Interviews von Ihnen, die in keiner Weise sachlich richtig waren! Ich glaube, wenn man sich da herausstellt – noch dazu als erster Redner –, dann sollte man den Gesetzentwurf, zu dem man spricht, zumindest einmal kurz gele­sen haben. Das ist doch eine Anforderung, die, wie ich meine, wirklich nicht allzu hoch geschraubt ist.

Ich möchte zur Frage der Abgeordneten noch etwas sagen, da diesbezüglich in letzter Zeit eine Diskussion stattgefunden hat. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist wichtig, dass man sich im Zusammenhang mit der Diskussion auch die Vorschläge anhört, die jetzt hier gemacht worden sind, nämlich das Verhalten zu hinterfragen und möglicherweise Strafanzeigen zu machen. Und wenn dann mit die­ser Deliktsgruppe eine Strafanzeige gemacht wird, dann gibt es die Auslieferungsfrage nicht mehr, denn dann ist auszuliefern, weil es jeweils mit Politik zusammenhängt.

In der Diskussion ist es ja darum gegangen, dass sich jemand in einem Abstimmungs­vorgang anders verhält, als man das von ihm erwarten würde. Kann man allen Ernstes


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