Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 220

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verlangen, dass wir hier eine Gesinnungs... (Ruf bei der FPÖ – in Richtung Galerie, von der aus jemand filmt –: Können Sie das bitte lassen! – Weitere Zwischenrufe.)

Herr Präsident, ich glaube, Sie sind gefordert.

 


Präsident Fritz Neugebauer (das Glockenzeichen gebend): Bitte setzen Sie fort, Herr Dr. Jarolim!

 


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Es stellt sich die Frage, ob es allen Ernstes unser Interesse sein kann, dass wir darüber diskutieren, ob es strafrecht­lich relevant ist, dass eine Abgeordnete/ein Abgeordneter bei irgendeiner Abstimmung anders abstimmt, als man das von ihr oder ihm erwartet hätte. Meine Damen und Herren, wo bleibt da das freie Mandat? Und was ist mit der Überlegung, dass wir damit letztlich das, was hier wichtig und wesentlich ist, nämlich die Immunität, untergraben?

Mir persönlich ist es egal, ob jetzt das eine oder andere kommt – diese komischen Unterstellungen sind ja völlig haltlos –, aber eines ist schon richtig: In unserem Land kann alles gesagt werden, und zwar auch von den Abgeordneten, die nicht die großen Parteien, sondern kleinere Gruppen vertreten, und es ist wichtig, hier alles sagen zu können, weil man es anderswo nicht sagen kann, da man andernfalls mit einer Klags­welle konfrontiert ist, die einen entsprechenden Kostendruck verursacht.

Das war mir ein Anliegen, und wir haben jetzt eine gute Lösung gefunden, die dem Rechnung trägt. Aber für alle weiteren Diskussionen möchte ich wirklich einen Appell an uns alle richten: Wir haben hier Funktionen, wir haben hier die Tätigkeit einer ver­fassungsmäßig vorgesehenen Einrichtung sicherzustellen, und es kommt halt oft nicht besonders gut an, wenn man sagt, für die Abgeordneten solle man auch noch ein biss­chen etwas machen, wenn man diese Rolle aus den Augen verliert.

Ich bin überzeugt davon, dass der Vorschlag sehr gut ist. Aber wenn die Diskussion so weitergeht, wie ich das heute erst wieder gelesen habe, Herr Kollege Steinhauer (Rufe bei den Grünen: Steinhauser!), nämlich dass Sie wieder erklären, dass man in der SPÖ darauf verweist und so weiter, dass man nicht nachvollziehen kann, welche Abge­ordneten wie abgestimmt haben, und wir in diesem Parlament eine Gesinnungspolizei einrichten, dann lässt mich das erschaudern.

Ich meine, dass wir alle aufgefordert sind, hier einerseits sehr selbstbewusst und ande­rerseits selbstbewusst im Sinne der Verfassung vorzugehen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhau­ser. – Bitte. (Abg. Mag. Ikrath – auf die Galerie zeigend, von der aus wieder gefilmt wird –: Schon wieder, Herr Präsident! – Weitere Zwischenrufe.)

 


17.42.43

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Art, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist, stellt ein Ärgernis für den Parla­mentarismus dar. Das muss man festhalten.

Kurze Begutachtungsfrist von zwei Wochen – wir wissen, was normalerweise üblich ist. (Abg. Mag. Donnerbauer: Eine Verfassungsänderung wollen Sie heute mit Fristset­zung bis morgen!) Dann hat es keine Regierungsvorlage gegeben, sondern man hat parallel zur Begutachtung einen Initiativantrag eingebracht und hat versucht, innerhalb weniger Tage die Änderungen für den Ausschuss einzuarbeiten. Selbst die Abgeordne­ten der Regierungsparteien haben im Ausschuss noch gesagt, dass die Abänderungs­anträge nicht beschlussfertig sind! Ich habe dann einen Antrag auf Vertagung gestellt – das ist nämlich die einzige Konsequenz aus solch einer Aussage. Daraufhin sind bei


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