Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 221

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den Großparteien wieder alle hektisch zusammengelaufen, haben irgendetwas herum­gebastelt und letztendlich das Ganze durchgezogen. – Das ist das Erste. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Das Zweite: Frau Bundesministerin Bandion-Ortner, Sie sagen immer, dass Sie auf Zu­rufe von Lobbyistinnen und Lobbyisten nicht reagieren. Also optisch schaut es anders aus.

Der Zeitdruck, ich sage nur: Salzburger Festspiele. Die Vorgangsweise: Die Lobbyisten haben im Justizministerium die Türklinken geputzt; das wissen wir aus APA-Berich­ten.

Wenn Sie nicht auf Zurufe reagieren, Frau Bundesministerin – ich nehme das zur Kenntnis –, dann nehmen Sie sich Zeit für dieses Gesetz! Das, was jetzt das Ergebnis dieses Gesetzes sein wird, ist eindeutig: „Anfüttern“ wird de facto straffrei! Das ist das Ergebnis Ihrer Novellierung! An die Stelle des Anforderungstatbestandes tritt jetzt der Straftatbestand Vorbereitung der Bestechung. Daraus kann ich, wenn ich es gut mei­ne, ablesen, dass man im Justizministerium versucht, zumindest ein Restelement des Tatbestandes „Anfüttern“ zu retten. Tatsache ist aber, und das wissen wir – das brau­chen wir auch nicht wegzureden –: Das Ganze hängt ja daran, dass bei der Handlung des „Anfütterns“ der Vorsatz gegeben sein muss, dass später ein Amtsgeschäft nicht objektiv durchgeführt wird. Wir wissen, dass diese innere Motivationslage nur sehr schwer beweisbar sein wird.

Das heißt, es wird hier so getan, als sei „Anfüttern“ in irgendeiner Form weiter strafbar, de facto ist es aber straffrei gestellt – eine klassische Placebo-Handlung.

Aber halten wir fest, was das Ergebnis ist: Wenn ein Rüstungskonzern Beamte, die mit einem Beschaffungsvorgang zu tun haben, samt Gattinnen zu VIP-Wochenenden ein­lädt, ist das in Zukunft straffrei, sofern nicht der Vorsatz besteht, dass er später irgend­ein Beschaffungsgeschäft verschieben wird, oder wenn er nur klug genug ist, dass der Vorsatz nicht nachweisbar ist.

Ich traue mich, Ihnen heute schon eine Wette anzubieten: Wenn ich in zwei Jahren eine Anfrage an Sie, Frau Minister, richte, wie viele Personen nach diesem neuen Tat­bestand des „Anfütterns“ verurteilt worden sind, wird die Antwort lauten – und da bin ich mir sicher –: niemand.

Da wäre es politisch ehrlicher gewesen, Frau Justizministerin, wenn wir auf das einge­gangen wären, was Sache ist: Wollen wir, dass „Anfüttern“ strafbar ist oder nicht? – Wir wollen, dass „Anfüttern“ strafbar ist – Sie wollen es nicht. Also dann hätten Sie es lieber gleich ganz aus dem Gesetz gestrichen.

Der nächste Punkt ist die berühmte Abgeordneten-Korruption – ich weiß nicht, was Kollege Jarolim zitiert hat, ich werde es mir nachher anschauen, ich kenne das nicht –, dazu muss man sich die Geschichte ein bisschen anschauen.

Rot, Schwarz, Blau, Orange haben sich vor zwei Jahren durch Milde geschont. Straf­freiheit für korrupte Abgeordnete, das war das Motto. Sonst ist kein Straftatbestand zu streng, aber wenn es um die Abgeordneten geht, dann gilt in diesem Haus Milde. Man hat eine völkerrechtliche Verpflichtung nicht umgesetzt, nämlich die UN-Konvention ge­gen Korruption.

Dann ist es zwei Jahre lang zu einem Abwehrkampf der Verteidiger der korrupten Ab­geordneten gekommen. Die Argumente waren skurril. Die einen haben gesagt: Völker­rechtliche Verpflichtung, das ist uns wurscht, wir haben schon viel unterschrieben, das brauchen wir nicht umzusetzen! – Das war die Linie der SPÖ. Die ÖVP hat etwas anderes versucht, sie hat gesagt: Das haben wir doch schon alles umgesetzt!

 


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