Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 222

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Der Legislativdienst dieses Hauses hat allen Klubs ein Gutachten zukommen lassen, dass die UN-Konvention hinsichtlich der Straftatbestände der Abgeordneten nicht um­gesetzt ist. (Abg. Mag. Donnerbauer: Sie wissen genau, in dem Gutachten steht
nur die Meinung eines Einzelnen ...!) –
Ja, genau darauf habe ich gewartet! Was
macht Kollege Donnerbauer? – Er sagt, das ist die Einzelmeinung irgendeines Be­amten im Justizministerium. Das ist ja „nur“ der führende Legist im Strafrecht in dieser Republik, aber Kollege Donnerbauer weiß es offensichtlich besser. (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.)

Wenn die Sachargumente nicht ausreichen, dann wird die Populismuskeule geschwun­gen. Halten wir fest: Nach Meinung von SPÖ und ÖVP sind jene, die für Transparenz, für ein faires Korruptionsstrafrecht für Abgeordnete sind, böse Populisten, jene, die für den Graubereich und für Privilegien von korrupten Abgeordneten sind, sind die auf­rechten Parlamentarier. – So schaut es aus!

Tatsache ist, das hat nichts mit Populismus zu tun, sondern eine moderne Demokratie braucht auch im Korruptionsstrafrecht Standards für Abgeordnete. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Aber noch besser war es ja in den Verhandlungen, in denen man mir dann den gut gemeinten Rat mitgegeben hat: Okay, Ihre Meinung in Ehren, aber bitte ja nichts öffentlich, Sie schaden dem Parlamentarismus! – Das ist ja an Zynismus nicht zu über­bieten: Derjenige, der Privilegien kritisiert, schadet dem Parlamentarismus!

Meine Damen und Herren, Schaden wird dem Parlamentarismus zugefügt, wenn wir uns hier Korruptionsregeln geben, die Abgeordnete vor Strafverfolgung schützen und die draußen niemand verstehen kann. (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.) Das scha­det dem Parlamentarismus, und wir dürfen uns nicht wundern, wenn dann das Ver­trauen in das Parlament sinkt. Aber das ist die logische Folge einer solchen Vorgangs­weise. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Vergangenen Dienstag ist die „Schutzabteilung“, die den korrupten Abgeordneten die Mauer gemacht hat, in sich zusammengebrochen, und es ist angekündigt worden, end­lich auch die Abgeordneten ins Korruptionsstrafrecht einzubeziehen. Ich war im ersten Moment sehr erfreut darüber, habe das als politischen Erfolg gesehen – bis ich den Antrag in Händen gehalten habe.

Meine Damen und Herren, richtig ist, die Abgeordneten werden den Amtsträgern gleichgestellt. Aber dann schränkt man gleich die Strafbarkeit ein auf – erstens – den Stimmenkauf und – zweitens – jene Pflichten, die die Abgeordneten nach der Ge­schäftsordnung haben.

Ich habe in der Geschäftsordnung nachgeschaut, welche die Pflichten der Abgeordne­ten sind. Das ist in § 11 nachzulesen: Die „Pflichten“ eines Abgeordneten bestehen in der Anwesenheitspflicht bei Sitzungen.

Also halten wir fest: Die große Einbeziehung der Abgeordneten ins Korruptionsstraf­recht schaut so aus, dass sich künftig Abgeordnete, die Geld dafür bekommen, dass sie nicht zu Sitzungen gehen, strafbar machen. – Na das ist „epochal“, meine Damen und Herren! Ich gratuliere Ihnen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Amon: Das könnte ja Mehrheiten verändern! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Regen Sie sich nicht so auf, sonst könnte man noch glauben, Sie rennen um Ihr eige­nes strafrechtliches Leiberl. Wenn Sie so herumschreien, erhalten die Leute den Ein­druck, Sie hätten Angst vor Strafverfolgung. Ich würde da aufpassen, denn da entsteht ein Eindruck, der Ihnen nicht gerecht wird, meine Damen und Herren, denn ich bin überzeugt davon, dass Sie, Kollege Donnerbauer, kein Fall für das Korruptionsstraf-


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