Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 223

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recht sind. Also herunter mit der Stimmlage, sonst bekommt man noch den Eindruck, dass Sie sich vor irgendetwas fürchten.

Meine Damen und Herren, was bedeutet das im Ergebnis? – Wenn jemand gegen Geld kritische Fragen im Untersuchungsausschuss nicht stellt, ist das straffrei. Wenn jemand Anfragen gegen Geld verkauft, ist er weiter straffrei. Wenn jemand, der einen Untersuchungsausschuss führt, Geld dafür bekommt, dass er das in eine bestimmte Richtung ausübt, ist er straffrei. (Abg. Mag. Donnerbauer: Wer macht denn so etwas?)

Dieser Antrag von Ihnen, der heute vorliegt, ist ein Riesenschwindel, ein Placebo. Sie führen die Öffentlichkeit an der Nase herum und fügen damit dem Parlamentarismus Schaden zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

17.51


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Mag. Ban­dion-Ortner. – Bitte.

 


17.51.11

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeord­nete! Ich bin wirklich sehr froh darüber, dass dieses Gesetz heute verabschiedet wird.

Ein paar Worte zum Werdegang: Den einen passt es nicht, wenn ein Gesetz zu lange dauert, wenn man zu lange daran werkt, den anderen passt es nicht, wenn es zu schnell geht. Also man kann es wirklich niemandem recht machen – und ich gewöhne mich in der Politik schon langsam daran.

Folgendes ist festzuhalten: Wir haben das Gesetz in Begutachtung geschickt – es war eine relativ kurze Frist, das ist richtig, aber es handelt sich auch nicht um ein komplett neues Gesetz, sondern um die Modifizierung eines bestehenden Gesetzes. (Ruf bei den Grünen: Entschärfung!)

Wir haben 54 ausführliche Rückmeldungen erhalten, und wir haben sachliche Kritik aufgenommen, populistische Kritik jedoch nicht. Aber leider eignet sich dieses Thema sehr für Populismus. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Dr. Strutz: Ist der Rechnungs­hof populistisch?)

Es gibt jetzt einen neuesten Entwurf, und dieser ist meines Erachtens wirklich gut ge­lungen.

Eines sei vorweg gesagt: Ich reagiere tatsächlich nicht auf Zurufe! Leute, die mich kennen, wissen das. Aber es hat natürlich seit 15. Jänner, dem Tag meines Amtsan­tritts, zahlreiche Besprechungen gegeben. Ich bin überall auf dieses Gesetz angespro­chen worden, egal, wohin ich gekommen bin – im Wirtshaus, bei einer Veranstaltung, auf der Straße, überall –, niemand war mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmun­gen zufrieden.

Und – das ist vielleicht auch nicht ganz unwichtig – auch Politiker von den Oppositions­parteien haben mich darauf angesprochen und gefragt: Können wir das nicht ändern, das ist ja furchtbar, man kann nirgends mehr hingehen?! (Rufe bei den Grünen: Wer?) Und jetzt plötzlich, da wir es ändern, sind wir die Schlimmen; aber bitte. Das sei einmal gesagt. – Ich nenne keine Namen, aber ich könnte sie nennen. (Ruf bei der ÖVP: Das waren sicher der Pilz und der Steinhauser! – Weitere anhaltende Zwischenrufe.) – Wenn ich weiterreden darf, sagen Sie es mir bitte. – Danke.

Was hat sich jetzt geändert? – Die bestehende Gesetzeslage hat einfach zu großen Unsicherheiten geführt. Das hat der Wirtschaft geschadet. Und dieses Gesetz soll der Wirtschaft nicht schaden, sondern der Wirtschaft nützen. Deswegen ist Korruptionsbe-


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