Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 218

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Mit Ihrem Antrag – aber das verschweigen Sie hier beim Rednerpult – wollten Sie Man­datare von diesen Bestimmungen ausnehmen! Der Justizsprecher der SPÖ, Jarolim, hat sich sogar zu dem etwas kuriosen Vorschlag verstiegen, dass EU-Abgeordnete, die schon unter diese Strafbestimmungen fallen, ausgenommen werden. Das war dann offenbar doch ein bisschen zu viel – und jetzt wird halt seitens der SPÖ zurückgeru­dert.

Ihr Abänderungsantrag, den Sie heute hier einbringen, stellt in Wirklichkeit nur eine Verschleierung dar, nämlich: die Abgeordneten nur ein bisschen unter diese Bestim­mungen bringen, diese aber doch nicht zu verpflichten. Das zeigt doch das schlechte Gewissen, das da aus Ihnen spricht, weil wir Sie halt ertappt und aufgezeigt haben, was Sie da wirklich wollten: In Wirklichkeit wollen Sie mit dieser Gesetzesnovelle Privi­legien schaffen; in Wirklichkeit wollten Sie beinhart eine diesbezügliche Entschärfung durchziehen!

Wir vom BZÖ sind für eine Beibehaltung des Begriffes „anfüttern“, und zwar selbst dann, wenn bloß der Verdacht besteht, dass Beamte bei ihren Handlungen beeinflusst worden sein könnten. Wir sind gegen Ausnahmeregelungen für die Mitarbeiter von ÖBB, ORF, ASFINAG, AUA und Telekom sowie gegen Ausnahmen für Mitarbeiter im Gesundheitsbereich und in der Pharmaindustrie. (Abg. Petzner  in Richtung SPÖ –: Skandalös!)

Wir vom BZÖ sind für klare Bestimmungen für Abgeordnete, wo auch klar Rechte und Pflichten definiert werden,

Deshalb ersuche ich Sie: Peitschen Sie heute dieses Gesetz mit Ihrer Mehrheit nicht durch! Eile ist da keinesfalls geboten, denn es gibt eine Reihe von ganz wichtigen Einwänden des Rechnungshofes, ebenso solche des ehemaligen RH-Präsidenten Dr. Fiedler, und ebenso gibt es Einwände seitens der Staatsanwälte, Einwände, die ernst zu nehmen sind.

Nehmen Sie diese Kritik ernst! Orientieren Sie sich an internationalen Standards – und machen Sie Österreich nicht zu einer Lachnummer im internationalen Bereich! Ich for­dere Sie auf: Treten Sie unserem Antrag auf Rückverweisung bei! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Johann Maier: Das ist nicht auszuhalten! – Abg. Grosz: Jarolim hat das alles verteidigt!)

17.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


17.35.56

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Strutz, gestatten Sie, dass ich zu diesem Holler jetzt nichts sage, denn das ist so etwas von daneben, was Sie soeben von sich gegeben haben und so etwas von absolut nicht eingehend auf die Materie, dass man darüber eigentlich gar nicht zu diskutieren braucht. Kollege Fichtenbauer ist jetzt gerade nicht hier; der wäre ein un­verdächtiger Zeuge. Jedenfalls kann ich nur sagen, Herr Kollege Strutz, ein Eingehen auf diese Ihre Äußerungen erübrigt sich.

Meine Damen und Herren, Anti-Korruptionsbestimmungen sind schon länger in Diskus­sion, und mit Bedauern muss man sagen – ich meine aber, man kann ja auch aus Schaden klug werden; jetzt unabhängig von der Frage in Bezug auf Abgeordnete –, dass sich manche dieser Bestimmungen als absolut unnachvollziehbar herausgestellt haben, weil da einfach Bestimmungen drinnen waren wie: Amtsträger ist jeder, der auch sonst mit öffentlichen Aufgaben betraut ist! – und kein Mensch hat gewusst, wer das jetzt eigentlich sein soll.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite