Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 217

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die Vornahme der Unterlassung bezogen und daher vor diese Wendung gerückt wer­den.

Zu Z 4 lit. c

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird seine tä­tigkeit erst am 1. Jänner 2010 aufnehmen, im Hinblick darauf soll auch § 20a Abs. 2 über die Zusammenarbeit zwischen KStA und Bundesamt erst zu diesem Zeitpunkt wirksam werden.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


17.30.41

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Abgeordnete von SPÖ und ÖVP, diese Gesetzesnovelle betreffend Korruptionsbekämpfung, die heute von Ihnen hier im Hohen Haus durchgepeitscht wird, ist sicherlich kein Ruhmesblatt! Mit diesem Gesetz gehen Sie bei der Korrup­tionsbekämpfung in Wirklichkeit einen deutlichen Schritt zurück und blamieren unser Land im internationalen Vergleich. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Anstatt wie von der EU, wie durch Beschlüsse der UNO verlangt, eine Verschärfung vorzunehmen, machen Sie Lockerungen in den einzelnen Bestimmungen! Anstatt Präzisierung gibt es Verwirrung, eine Abänderung zum Abänderungsantrag! Anstatt klarer Strafen gibt es Privilegien und Ausnahmebestimmungen!

Allein die Gesetzwerdung dieser Novelle ist eine Farce! (Zwischenruf des Abg. Mag. Johann Maier.) In einer nie dagewesenen Eile – mit der „Begründung“, Kulturver­anstaltungen, Sportveranstaltungen könnten im Sommer nicht stattfinden – wird diese Novelle durchgepeitscht. Zwei Wochen Zeit für Stellungnahmen, zwei Wochen Zeit für eine Begutachtung zeigt ja in Wirklichkeit Ihr schlechtes Gewissen. Die geharnischte Kritik über diese verkürzten Fristen ist schon ernst zu nehmen.

Der ehemalige Präsident des Rechnungshofes Dr. Fiedler hat es ja auf den Punkt ge­bracht, als er davon sprach, dass dieses Gesetz in Wirklichkeit eine Anleitung zur Kor­ruption ist. (Abg. Mag. Johann Maier: Von welchem Gesetz reden Sie?)

Dieser Gesetzentwurf stellt eine Schwächung der Bemühungen zur Korruptionsbe­kämpfung dar. (Abg. Mag. Johann Maier: Welcher Entwurf, Herr Kollege?) – Ich zitiere Dr. Fiedler: Die Erläuterungen lesen sich passagenweise wie eine Anleitung zur Kor­ruption.

Nicht nur die Kritik von Dr. Fiedler, sondern auch die Stellungnahmen der Staatsanwäl­te und des Rechnungshofes müssten Ihnen doch zu denken geben. Der Rechnungshof schreibt beispielsweise in seiner Stellungnahme zum Paragraph des „Anfütterns“, den Sie hier nicht wirklich präzisieren – ich zitiere –:

„Dies führt dazu, dass diese Regelung dem auch in den Erläuterungen zum Ausdruck gebrachten Ziel der Schärfung und Präzisierung der Antikorruptionsbestimmungen ent­gegenwirken könnte.“

Deshalb, Herr Kollege, gibt es auch keinen Grund und keine Eile, diese Gesetzesno­velle durchzupeitschen. Wir stellen daher einen Rückverweisungsantrag und laden Sie ein, dem beizutreten. Es gibt keinen Grund zur Eile, es gibt aber auch keinen Grund für Ausnahmen. Warum sind Manager von ORF, von ÖBB, Post und Telekom, pikanterweise auch von der AUA, davon ausgenommen? Gerade in diesen Bereichen hat es doch in den letzten Jahren massive Kritik gegeben. (Beifall beim BZÖ.)

 


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