meine Erwartungen in ein ordentliches Korruptionsstrafrecht etwas enttäuscht. Aber ich mache Ihnen nicht den größten Vorwurf. Für mich war es Offenbarung genug, als Sie in einem Interview gesagt haben – da wurden Sie sehr eindringlich befragt –: Wir wollen mehr Klarheit schaffen, und darum muss das Ganze flexibler werden!
Wenn Sie es so auf den Punkt bringen, sollte es mir recht sein, nur ist es leider nicht so.
Der eigentliche Punkt ist – und das vermisse ich in dieser Debatte hier –: Die Sensibilität gegenüber diesem Thema, werte Kolleginnen und Kollegen, ist in der Debatte nicht durchgekommen. Worüber diskutieren wir, lieber Jacky Maier? Über die Fußballkarten – ja, soll so sein – oder meinetwegen über Opernkarten, oder diskutieren wir darüber, welches Verhalten wir auf alle Fälle strafbar machen wollen?
In der ganzen Debatte ist der Name eines sehr prominenten Finanzministers nicht gefallen, von dem ich weiß, dass wir in den letzten Jahren seinetwegen sehr viele Debatten auf dieses Thema verwendet haben, weil es in seinem Fall natürlich um einen – damals nicht strafbaren – Fall von Korruption, von geradezu klassischem Anfüttern gegangen ist. Sie wissen alle, wen ich meine: Finanzminister Grasser. – Nicht genannt worden, eine ganze Debatte lang, in der wir über Korruption und Anfüttern reden.
Dir, lieber Jacky Maier, sage ich: Der Fall Grasser, das, was er gemacht hat, nämlich sich eine Homepage finanzieren zu lassen, ohne eine konkrete Handlung damit zu verbinden, wird nach dem Gesetz, das ihr jetzt beschließt, auf alle Fälle wieder straffrei. Nach dem, was wir jetzt an Gesetzesbestimmungen haben – noch haben –, wäre es möglicherweise strafbar. (Abg. Mag. Stefan: Herr Kollege Öllinger !) Aber wenn wir das so beschließen, dann ginge Herr Grasser, würde er das heute machen, auf alle Fälle straffrei aus. – Erster Fall. Ich will das gar nicht im Detail diskutieren. (Abg. Mag. Stefan: Wie ist das mit dem Hybrid-Fuhrpark der grünen Parteispitze?)
Jetzt komme ich auf die Abgeordneten und auf das Aufplustern der Abgeordneten hier herinnen, die sich alle als korrupt betrachtet sehen, zu sprechen. Reden wir über die konkreten Fälle. – Frau Bundesministerin, Sie werden sich an einen erinnern, der in Ihrem Fall, im BAWAG-Prozess, abgehandelt worden ist: Da wird, ohne dass es die Öffentlichkeit – damit meine ich nicht die Abgeordneten hier herinnen – besonders interessiert hätte, im BAWAG-Prozess klar, dass ein Bankdirektor zu einem Abgeordneten geht und sagt: Ich zahle dir 10 Millionen Schilling, wenn du in deiner Fraktion die Stimmung für den Verkauf einer Bank an die andere „erkundest“ – zwischen Anführungszeichen! 10 Millionen Schilling für das Erkunden einer Meinung in einer Fraktion dieses Hauses! (Ruf beim BZÖ: Welche Partei war denn das?)
Der Deal wurde abgeschlossen. Im Prozess hat sich dann herausgestellt, dass als Honorar „nur“ – unter Anführungszeichen – 240 000 Schilling vereinbart und auch tatsächlich bezahlt wurden, dafür, dass ein Abgeordneter dieses Hauses angeblich nur in seiner Fraktion erkundet, ob die Mitglieder einverstanden sind. Es sind nur 240 000 Schilling bezahlt worden. Warum? – Der Abgeordnete hat vor dem Gericht, wo er als Zeuge – und nicht als Angeklagter – einvernommen wurde, gesagt: Das war alles so einfach, es war niemand dagegen!
240 000 Schilling sind dafür bezahlt worden, dass niemand dagegen war, dass eine Bank an die andere Bank – P.S.K. an BAWAG, damit wir es klar aussprechen – verkauft wird.
Dritter Fall: Ein Abgeordneter dieses Hauses hat sein Mandat für das Versprechen verkauft, dass er bis zu seinem Lebensende eine Geldleistung erhält. – Das ist nicht strafbar. Genauso wenig, wie der vorhin geschilderte Fall. Da frage ich Sie, Sie alle von allen Fraktionen: Wollen Sie, dass das auch in Zukunft so bleibt? Bei Fall 1, Grasser, bei Fall 2, BAWAG, Elsner , und bei Fall 3 – ich nenne jetzt den Abgeordneten nicht
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