Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 236

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Ich bin wirklich betroffen, vor allem von zwei Fraktionen, die der Versuchung des Popu­lismus bei diesem Thema leider überhaupt nicht widerstehen können. (Beifall bei Abge­ordneten der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.) – Ja, Herr Kollege Steinhauser, ich komme schon noch zu Ihnen.

Dass dem BZÖ und dem Herrn Kollegen Grosz nichts zu dumm ist und sie jede Be­hauptung – und sei sie noch so unwahr – hier heraußen für eine kleine Schlagzeile ver­breiten, das wissen wir, das ist nichts Neues. (Zwischenruf des Abg. Dr. Strutz.)

Aber ich sage Ihnen Folgendes, Herr Kollege Grosz: dass wir den Kärntner Korrup­tionsmaßstab der letzten Jahre zum Maßstab dieser Republik machen werden, das wird mit uns sicher nicht passieren! (Beifall bei ÖVP und SPÖAbg. Petzner: Das ist der größte Topfen! Bringen Sie ein Beispiel!)

Herr Kollege Steinhauser, von den Grünen waren wir das bis jetzt eigentlich nicht ge­wohnt, aber offensichtlich ist die Versuchung einfach zu groß. Nur, Herr Kollege Stein­hauser, ich weise auf das Allerschärfste zurück, dass Sie so tun, als ob hier lauter kor­rupte Abgeordnete säßen, und zwar ohne den Funken eines Beweises, ohne auch nur eine Tatsache zu nennen, die das erhärtet. Das ist zurückzuweisen und ist ganz, ganz bedauerlich und fürchterlich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bravorufe der Abg. Steibl.)

Herr Kollege Steinhauser, wenn Sie sagen, dass man alles unter Strafe stellen soll, weil man den Vorsatz und den Zusammenhang zwischen einem Vorteil und einem Amtsgeschäft nicht nachweisen kann, dann haben Sie das Strafgesetzbuch nicht ver­standen.

Was ist der Unterschied zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung? – Nur die Frage des Vorsatzes, der innere Vorgang. Würden Sie deswegen, weil das nicht nach­weisbar ist, dafür plädieren, dass man immer wegen Mordes eingesperrt wird? Nur weil der Vorsatz nicht nachweisbar ist? – Das kann so nicht sein! Es ist das zu kriminali­sieren, was wir verwerflich finden, und verwerflich ist ganz klar, wenn jemand – ein Amtsträger – einen Vorteil daraus zieht, dass er ein Amtsgeschäft pflichtwidrig oder pflichtgemäß ausführt. Das ist hiermit unter Strafe gestellt, und das wollen wir auch so haben.

Noch etwas, und das ist mir auch besonders wichtig: Diese Denkweise, die hier hervor­tritt, ist, glaube ich, etwas, das der Arbeitsweise und dem Selbstverständnis dieses Hauses überhaupt nicht entgegenkommt und nicht entspricht. Wenn Sie als Beispiel sagen, was Ihrer Meinung nach strafbar sein soll, und es ist das, dass jemand eine kri­tische Frage nicht stellt (Abg. Mag. Steinhauser: Das sagt der Herr Fiedler!), dann frage ich Sie: Was ist der Maßstab für diese Frage? Ist es das, wenn eine Frage den Grünen nicht entspricht, wenn ein Verhalten hier in diesem Haus Ihrer Fraktion nicht entspricht, dann sollen wir eingesperrt werden? – Das wird es mit uns nicht geben, Herr Kollege Steinhauser! Ich glaube, das zeigt auch ganz deutlich auf, worum es geht. Es geht darum, die Arbeitsweise, das freie Mandat auch weiterhin zu bewahren (Abg. Mag. Steinhauser: Ich bin nicht gegen das freie Mandat!), und nicht darum, Abgeord­nete dieses Hauses und ihre Tätigkeit zu kriminalisieren und unter Kuratel des Gerich­tes zu stellen.

Dagegen verwahren wir uns, und dagegen werden wir auch weiterhin auftreten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


18.41.53

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin, Sie werden nicht überrascht sein, wenn ich sage, Sie haben auch


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