fend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird, einbringen.
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen, dass verschiedene Punkte zu ändern wären.
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Dieser Antrag wird verteilt, daher kann ich es mir ersparen, ihn im Detail zu erläutern. Ich möchte aber auf einige Punkte hinweisen, die zeigen, dass die Diskussion im Parlament der Weiterentwicklung dieser Materie gutgetan hat.
Wir haben bis zuletzt eine intensive Diskussion zwischen den Ministerien gehabt, auch mit der Bürgergesellschaft, mit diversen Bundesländern, Shareholdern, Stakeholdern, und sind letztendlich zu einem sehr guten Entwurf für eine neue Fassung des UVP-G gekommen, mit dem diverse verfahrensbeschleunigende Rechtsvorgänge eingeführt werden. Das ist sehr gut, das ist sehr richtig.
Gleichzeitig ist es gelungen, die Bürgerrechte zu stärken, die Transparenz zu verbessern, den Zugang zu den Daten zu erhöhen.
Uns war es im parlamentarischen Vorfeld – und es ist schade, dass sich die Oppositionsparteien an dieser Diskussion dann nicht mehr beteiligt haben – wichtig, einige Punkte anzupassen, die den Investorenservice verbessern, die den Service für beteiligte, betroffene Nachbarn, für Menschen, die an diversen Projekten interessiert sind, verbessern. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
So wird es in Zukunft möglich sein, auch über das Internet, solange die Bescheide offen sind, alle Daten zu bekommen und auch sehr intensiv mitzuverfolgen, was geschieht. (Abg. Neubauer: Wenn wir keine Unterlagen bekommen, können wir uns nicht beteiligen!) Auch der Projektwerber wird die Möglichkeit haben, auf seine Daten aus Vorverfahren, Gutachten und so weiter zurückzugreifen. Das alles verbilligt das Verfahren, steigert die Qualität und verbessert für alle den Zugang zu einer umweltgerechten Projektentwicklung.
Ich möchte mich ganz besonders bei unserem Umweltminister Berlakovich bedanken, denn wenn man so ein Gesetz aufschnürt, dann gibt es natürlich unendlich viele Wünsche und Begehrlichkeiten dahin gehend, die Dinge in dieser schwierigen Zeit, in der wir leben, zu beschleunigen. Er hat standgehalten, er hat all die Themen, die der Beschleunigung gedient haben, gut verstanden. Es wurde der Wirtschaft vom Wirtschaftsministerium kommuniziert, dass nur das geht, was auch wirklich im Sinne des Gesetzes möglich ist. Somit haben wir gemeinsam etwas vorzulegen, das ich Ihnen gerne zur Beschlussfassung empfehlen möchte. (Beifall der ÖVP.)
19.01
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung im Saal verteilt. Aufgrund seines Umfanges wurde er in seinen Kernpunkten erläutert, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag gem. § 27 GOG der Abgeordneten Steindl, Matznetter betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009)
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