Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 244

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Gesetzeslage. Es ist, glaube ich, kein Geheimnis, dass viele Organisationen beklagen, dass es im UVP-Verfahren keine Ergebnisoffenheit gibt, sondern dass letztendlich so gut wie jedes Verfahren positiv abgeschlossen wird, was auch eine immense Zeitver­zögerung mit sich bringt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in vielen Bereichen eine mehr oder weniger lästige Pflichtübung. Dabei zeigt der letzte UVP-Bericht, dass die Verfahrensdauer bei den Trassenvorhaben halbiert wurde und die Verfahrensdauer bei Anlagenvorhaben gleich geblieben ist.

Mit der nun beabsichtigten Novelle schränkt man vor allem die Parteienrechte ein, weil man davon ausgeht, dass die Parteien die Schuld daran tragen, dass die Verfahren so lange dauern. Man muss schon auch darauf hinweisen, dass es auch andere gibt, die dafür die Verantwortung tragen, zum Beispiel dann, wenn ein Projektwerber die Unter­lagen nicht vollständig oder nicht ordentlich vorlegt. Es ist ebenfalls eine Tatsache, dass auch die Behörden nicht allzu selten Verfahren verschleppen.

Wir müssen weiters darauf hinweisen, dass der jetzt formulierte § 6 zu einer Verfah­rensverlängerung führen kann, weil die Formulierung dazu führen wird, dass viele Pro­jektwerber davon ausgehen, dass die Umweltverträglichkeitserklärung sehr oberfläch­lich gestaltet werden kann. Dann werden in weiterer Folge die Nachforderungen der UVP-Gutachter kommen, und es wird länger dauern, bis es zur Vollständigkeitsprüfung kommt. Daher muss der Projektwerber ganz klar wissen, was die Behörde von ihm will. Auch das ist ein Beitrag dazu, dass die Verfahren rasch abgewickelt werden können.

Es ist auch notwendig, dass die Umweltverträglichkeitserklärungen rasch an die Um­weltstellen weitergeleitet werden. Ein Beispiel dazu, ein Projekt in Niederösterreich: Die Einreichung ist im März erfolgt, und bis heute wurden die Unterlagen nicht weiterge­leitet. – Natürlich werden dann diese Verfahren sehr lange dauern. Deshalb muss es auch eine Fristsetzung für die Weiterleitung der Unterlagen geben.

Es wird von unserer Seite keine Zustimmung zu dieser Novelle geben; die Zweidrittel­mehrheit wird nicht einfach zu erreichen sein. Wir werden dem Rückverweisungsan­trag, der von den Grünen eingebracht worden ist, zustimmen, weil wir noch einmal dar­auf hinweisen, dass es notwendig ist, dass dieses UVP-Gesetz im Umweltausschuss beraten wird.

Frau Kollegin Wurm hat angeführt, es handle sich um eine Querschnittsmaterie, die auch im Wirtschaftsausschuss beraten werden muss. – Ich muss noch einmal sagen: Auch die letzten Novellen sind natürlich im Umweltausschuss und nicht im Wirtschafts­ausschuss beraten worden! Das schmälert nicht die Kompetenzen der Kollegen im Wirtschaftsausschuss – ganz im Gegenteil! –, aber wir alle, wir Mandatare, die wir in Ausschüssen tätig sind, bemühen uns, unser Fachwissen für unsere Ausschussarbeit zu pflegen, uns in Sachbücher einzulesen, Veranstaltungen zu besuchen, und daher wollen wir auch, wenn es zum Beschluss über eine Materie kommt, die dem Aus­schuss zuzuweisen wäre, nicht außen vor gelassen werden. Das ist uns wirklich ganz, ganz wichtig. (Beifall bei der FPÖ.)

18.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


18.58.19

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zualler­erst darf ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Schultes, Bayr, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag gem. § 27 GOG der Abgeordneten Steindl, Matznetter betref-


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