nommen und in Abs. klargestellt werden, dass selbst das Fordern für eine pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts grundsätzlich strafbar ist.
Zu Z 3 lit. g
In § 307b Abs. 1 wäre zur Vermeidung von Auslegungsdifferenzen insoweit ein Redaktionsversehen zu berichtigen, als hier das Wort „pflichtwidrig“ anders als in den anderen Bestimmungen vor dem Wort „Amtsgeschäft“ steht. Es soll auch hier jedoch auf die Vornahme der Unterlassung bezogen und daher vor diese Wendung gerückt werden.
Zu Z 4 lit. c
Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird seine Tätigkeit erst am 1. Jänner 2010 aufnehmen, im Hinblick darauf soll auch § 20a Abs. 2 über die Zusammenarbeit zwischen KStA und Bundesamt erst zu diesem Zeitpunkt wirksam werden.
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Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner zu Wort. – Bitte.
18.52
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ganz kurz, Herr Grosz! (Abg. Grosz: Hier!) Warum regen Sie sich immer so auf? – Das ist erstens ungesund (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ), und zweitens, Herr Grosz (Abg. Grosz: Bei der Regierung kannst dich nur aufregen!) – ein Satz nur! –: In den Fällen, die Sie genannt haben, AKH, WEB et cetera, et cetera, ist es doch zu strengen Urteilen gekommen, und das ganz ohne Antikorruptionsbestimmungen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Keck: Das hat er nicht gewusst!)
18.53
Präsident Fritz Neugebauer: Wortmeldung hiezu liegt keine mehr vor.
Die Debatte ist geschlossen.
Kolleginnen und Kollegen, da umfangreiche Abänderungs- und Zusatzanträge vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung bis nach der Abstimmung zu Punkt 11 der Tagesordnung.
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009) (271 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir setzen nun in der weiteren Behandlung der Tagesordnung fort und kommen zum 11. Punkt.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.
18.54
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Kollege Grosz! Meine Damen und Herren! Ein klares Wort zur UVP, zur derzeitigen
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