Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 243

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nommen und in Abs. klargestellt werden, dass selbst das Fordern für eine pflichtge­mäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts grundsätzlich strafbar ist.

Zu Z 3 lit. g

In § 307b Abs. 1 wäre zur Vermeidung von Auslegungsdifferenzen insoweit ein Redak­tionsversehen zu berichtigen, als hier das Wort „pflichtwidrig“ anders als in den ande­ren Bestimmungen vor dem Wort „Amtsgeschäft“ steht. Es soll auch hier jedoch auf die Vornahme der Unterlassung bezogen und daher vor diese Wendung gerückt werden.

Zu Z 4 lit. c

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird seine Tä­tigkeit erst am 1. Jänner 2010 aufnehmen, im Hinblick darauf soll auch § 20a Abs. 2 über die Zusammenarbeit zwischen KStA und Bundesamt erst zu diesem Zeitpunkt wirksam werden.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ort­ner zu Wort. – Bitte.

 


18.52.59

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ganz kurz, Herr Grosz! (Abg. Grosz: Hier!) Warum regen Sie sich immer so auf? – Das ist erstens ungesund (Heiter­keit und Beifall bei ÖVP und SPÖ), und zweitens, Herr Grosz (Abg. Grosz: Bei der Regierung kannst dich nur aufregen!) – ein Satz nur! –: In den Fällen, die Sie genannt haben, AKH, WEB et cetera, et cetera, ist es doch zu strengen Urteilen gekommen, und das ganz ohne Antikorruptionsbestimmungen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Keck: Das hat er nicht gewusst!)

18.53


18.53.49

Präsident Fritz Neugebauer: Wortmeldung hiezu liegt keine mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Kolleginnen und Kollegen, da umfangreiche Abänderungs- und Zusatzanträge vorlie­gen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung bis nach der Abstimmung zu Punkt 11 der Ta­gesordnung.

18.54.0911. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsge­setz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009) (271 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir setzen nun in der weiteren Behandlung der Tages­ordnung fort und kommen zum 11. Punkt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


18.54.34

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Kollege Grosz! Meine Damen und Herren! Ein klares Wort zur UVP, zur derzeitigen


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