Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 259

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ehrlich: An den strukturellen Problemen ändert sich nichts! Es war doch auch jetzt schon so, dass man, wenn von einem Bundesland ein Projekt gewollt wurde, dafür ge­sorgt hat, dass die Landesbehörden darauf geschaut haben, dass die UVP-Verfahren schnell und zügig durchgeführt werden, weil auch die Unterlagen dementsprechend aufbereitet wurden. Und dann gibt es auch keinen Grund, von einer Verzögerung zu sprechen.

Auf der anderen Seite war genau das Gegenteil der Fall: Wenn ein Bundesland ein Projekt nicht wollte, hat man ja schon bisher jede Verzögerung zugelassen. Aber viel­leicht wäre es ein Anreiz, den Sie vielleicht in Ihre Gedanken mit aufnehmen könnten, einmal zu überlegen, ob man UVP-Verfahren bereits in der Planungsphase startet. Dann könnte ein UVP-Verfahren eine Planung eines Projektes mit begleiten, und man könnte damit wesentlich mehr Zeit gewinnen.

Aber noch einmal ein Appell an die Regierungsparteien: Wenn Sie in Zukunft wollen, dass wir mitdiskutieren, dass wir gute Vorschläge mit einbringen, dann stellen Sie uns Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und lassen Sie uns nicht nur zwei Tage Zeit, wenn das Ministerium dafür zwei Jahre Zeit hat. Dann werden Sie vielleicht in Zukunft bei erforderlichen Zweidrittelmehrheiten den einen oder anderen aus der Opposition finden, der Sie unterstützt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznet­ter zu Wort. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.34.06

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minis­ter auf der Regierungsbank! Ich möchte mit dem Entschließungsantrag der grünen Fraktion beginnen. Mir ist eigentlich unverständlich, weshalb Sie jetzt damit kommen. Ich meine – seien wir ehrlich! –, wir haben so viel in diesem Bereich umgesetzt, und gerade im Lichte der Entscheidung um Ilisu ist das deutlich erkennbar: Erinnern wir doch bitte an jede unserer Diskussionen im Hauptausschuss, wo in Wirklichkeit ange­zweifelt wurde, dass wir Ernst machen in der Frage der Umsetzung der Auflagen! Je­dem Einzelnen ist es so gegangen. Wir sind im Ausschuss im Dialog gestanden, und ihr habt gemeint: Ihr erzählt uns, dass ihr von den türkischen Betreibern irgendwelche Richtlinien verlangt, aber am Ende wird ohnehin das Geld gegeben werden. – Nein, es ist nicht so! Wir nehmen diese Standards ernst und bemühen uns, das, was wir um­setzen, auch Wirklichkeit werden zu lassen. Und in diesem Sinne bedarf es dieses Ent­schließungsantrages nicht, weil unsere Regelungen genau jene Richtlinien umsetzen, die den OECD-Leitsätzen entsprechen, und wir, soweit es geht, bei den Projekten auch die entsprechenden Standards umsetzen.

Das ist eine gute Überleitung zu dem Thema, das uns jetzt eigentlich beschäftigt, näm­lich die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfungen. Was ist das Problem, mit dem wir zu kämpfen haben?

Wir haben in Österreich ein Verfahren, wonach wir die EU-Normen umzusetzen haben, und das tun wir gerne, weil sichergestellt ist, dass die Projekte, die im Land verwirklicht werden, einen möglichst dem Stand der Technik entsprechenden hohen Standard er­füllen. Das Problem, das wir haben, ist, dass die Verfahrensdauer in vielen Fällen sehr, sehr lang ist. (Abg. Dr. Moser: Die ist ja gar nicht so lang!) – Ich komme noch zu Ihrem Problem!

Jetzt komme ich zu dem Punkt, den wir hier erfüllen: Mit dieser Novelle wird in keinem Zentimeter das Recht von Parteien, das Recht von Bürgerinitiativen, das Recht von Be­troffenen auch nur in einem Jota eingeschränkt! Im Gegenteil, wir erweitern die Dinge:


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