Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 260

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Zum Beispiel können die NGOs wieder Beschwerde führen. Nur, was wir tun, ist grund­vernünftig: dass es, bereits bevor ein Verfahren eingerichtet wird, möglich ist, dass die Projektwerber sich auf das Verfahren einstellen, dass das transparent veröffentlicht wird, dass wir Verfahrensergebnisse, die wir aus einem Vorverfahren haben, auch im Hauptverfahren verwenden können. Wir bemühen uns, die Verfahren zu straffen, damit die Projekte im Interesse unserer Wirtschaft und damit der Beschäftigten rascher abge­wickelt werden können.

Ich sage Ihnen auch eines, Frau Kollegin: Jedes Recht ist dort gewahrt, aber ein Recht, Frau Kollegin, wird dort nicht gewahrt, nämlich das Recht, mit Eingaben im Ver­fahren ein Projekt zu verhindern, auch wenn es zu genehmigen ist. Dieses Recht gibt es nämlich nicht, Frau Kollegin! Das Recht gibt es nicht, dass ich in einem Verfahren, wo ich am Ende des Tages mit allen Auflagen ein ordnungsgemäßes Projekt habe, sage: Fünf Jahre, und womöglich so lange, bis der Projektwerber aufgibt, verzögern wir das Projekt, weil wir es gar nicht haben wollen! (Abg. Mag. Brunner: Woher kommt diese Angst vor Bürgerinitiativen?)

Das ist nicht zulässig, und daher ist eine Beschleunigung unter Wahrung aller Rechte ein sehr vernünftiger Schritt, den wir mit dieser Reform umsetzen.

Ich will auch nicht versäumen, diese Diskussion, die wir heute früh in der Einwen­dungsdebatte begonnen haben, noch einmal auf den Punkt zu bringen. Es ist klar, dass zwei mögliche Ausschüsse in Frage kommen werden bei der UVP: der Wirt­schafts- und Industrieausschuss und der Umweltausschuss. Ich sage ganz offen, auch unsere Abgeordneten hätten lieber eine Behandlung im Umweltausschuss gehabt, aber gerade weil wir der Geschäftsordnung treu sind, haben wir es zu einem Gesetz gemacht, nach § 27 GOG, wo der Grundtatbestand bei den Dampfkesseln Anlagen be­trifft, die üblicherweise der UVP unterliegen.

Wir haben uns damit bewusst an den Buchstaben der Geschäftsordnung gehalten, deswegen war es dort, und wir hätten es beim Chemikaliengesetz nicht anbringen können, denn dort wäre es wirklich unzulässig gewesen. Und es hätte auch die grüne Fraktion dasselbe wie wir machen können – wir haben nämlich drei Tage Zeit einge­räumt, wir hätten unterbrochen –, nämlich das mit vielen Abgeordneten des Umwelt­ausschusses im Wirtschaftsausschuss genauso behandeln können.

Das Ergebnis war Verweigerung. Leider, muss ich sagen, denn es ist ein gutes Gesetz, und es wäre auch gescheiter gewesen, wir hätten es gemeinsam beschlossen. – Dan­ke, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.38.51

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Werte Herren Minister! Meine Damen und Herren! Von wegen „gutes Gesetz“, Herr Kollege Matznetter: Lesen Sie die Stellung­nahmen der einzelnen Umweltanwaltschaften, lesen Sie, was viele NGOs eingewandt haben, und schauen Sie selber nach! Zum Beispiel wird das mündliche Verfahren, wenn da keine Einwendung kommt, sofort gestrichen. Es ist entgegen Ihren Ausfüh­rungen sehr wohl auch eine Reduktion der Mitwirkungsmöglichkeiten der BürgerInnen gegeben.

Herr Umweltminister, Sie haben gesagt: Alle Interessen unter einen Hut gebracht! Wir haben in Zukunft keine Ad-infinitum-Verfahren. – Entschuldigen Sie: Gab es jemals Ad-infinitum-Verfahren? – Nein, überhaupt nicht! (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich:


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