Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 265

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und fällt ins Berufsrecht. Das war in dieser Form so nicht in Ordnung! (Abg. Dr. Matz­netter: ... § 1 des Gesetzes ...!)

Zweite Sache: Wir Grünen haben einerseits seit Jahren, weil es ja die Mahnverfahren gibt, und andererseits schon seit Frühling intensivst die Diskussion um die UVP-No­velle geführt und waren selbstverständlich auch beim letzten Wirtschaftsausschuss mit unserer Umweltsprecherin und mit unserem stellvertretenden Klubobmann vertreten, um das zu debattieren und unsere Stellungnahme abzugeben. Das sei hier einmal klar­gestellt. (Ruf bei der SPÖ: Das war Arbeitsverweigerung!)

Wenn Sie die UVP-Novelle jetzt anschauen, dann gibt es natürlich auch noch einen Bereich, wo wir durchaus ein schweres Manko sehen, und das ist die Anlagenliste: Welche Anlagen kommen überhaupt in den Bereich dessen, dass eine UVP-Pflicht vor­liegt?

Da komme ich jetzt zu einem Thema, das hier in diesem Saal ja auch immer sehr hef­tig diskutiert wird, nämlich zum Thema Wasserkraft. – Die Schwelle mit 15 Megawatt halten wir für zu hoch. Wir glauben, dass wir hier eine Senkung vornehmen müssen, denn, meine Damen und Herren, ein Wasserkraftwerk mit 10 MW in einem sensiblen Gebiet kann viel heikler sein als in einem anderen Gebiet ein 15-MW-Wasserkraftwerk.

Offen gesagt – man muss das schon einmal klar hier sagen: Die Wasserkraft in Öster­reich wird unser Klima nicht retten! Sie wird uns hier in dieser Form nicht weiterhelfen. Warum? – Einerseits sollte einmal Schluss gemacht werden damit, den Klimaschutz immer gegen den Naturschutz auszuspielen. Das ist eine unerträgliche Geschichte, die hier doch laufend immer wieder forciert wird.

Wenn wir Klimaschutz in dieser Form vorantreiben wollen, dann brauchen wir zwei Standbeine: Das eine sind ganz klar die erneuerbaren Energien, und das zweite ist die Energieeffizienz. Und wenn wir bei der Energieeffizienz sind und uns die Situation in Österreich anschauen, dann erinnere ich daran, dass der Vorgänger des jetzigen Wirt­schaftsministers wirklich im sozusagen Plenarrhythmus Märchen erzählt hat: Märchen über die Energieeffizienz in Österreich, dass es eine Entkoppelung gibt zwischen Wirt­schaftswachstum und Energieverbrauch.

Das alles stimmt in dieser Form nicht. Die Energieintensität hat sich verschlechtert! Ös­terreich ist da bei Weitem nicht im Spitzenfeld! Herr Minister Mitterlehner, da gibt es viel zu tun, um genau diesen Bereich voranzutreiben. Und dass man jetzt die Energie­effizienz nicht als verpflichtendes Kriterium, als entscheidendes Kriterium in dieser UVP-Novelle verankert hat, halte ich für einen schweren Fehler. Das halte ich für einen schweren Fehler, sowohl aus wirtschaftspolitischer Sicht, aber genauso auch aus Kli­maschutzsicht, und ich glaube, dass da eine große Chance versäumt worden ist, was hier auch noch seine Nachwehen haben wird. (Beifall bei den Grünen.)

19.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steier. Einge­stellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.57.29

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprü­fungsgesetz 2009 ist, wie schon mehrmals von meinen Vorrednern erwähnt, im We­sentlichen eine Reaktion auf das von der EU gegen die Republik Österreich eingelei­tete Vertragsverletzungsverfahren. Dieses bezog sich im Wesentlichen auf mangelnde Berücksichtigung relevanter Vorhaben durch die Einzelfallprüfung mit niedrigen Schwel­lenwerten sowie die Nicht-Berücksichtigung der UNESCO-Welterbestätten im UVP-Gesetz.

 


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